Brutto-Netto-Rechner 2026
Was bleibt netto von deinem Gehalt? Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan, alle Sozialabgaben 2026 und was dir 100 € mehr brutto wirklich bringen.
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Von 4.000,00 € brutto bleiben dir 2.605,50 € netto im Monat.
Steuern nehmen 524,50 €, Sozialabgaben 870,00 €: 34,9 % deines Bruttos. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich 846,00 €.
- Netto im Monat
- 2.605,50 €
- Netto im Jahr
- 31.266 €
- Von 100 € mehr brutto bleiben
- 53,67 €
- Arbeitgeberkosten im Monat
- 4.846,00 €
12 gleiche Monate
Grenzbelastung: Steuern und Abgaben auf mehr Gehalt
ohne Umlagen und Unfallversicherung
- Lohnsteuer524,50 €
- Rentenversicherung372,00 €
- Arbeitslosenversicherung52,00 €
- Krankenversicherung350,00 €
- Pflegeversicherung96,00 €
- Netto2.605,50 €
Was wäre, wenn… Netto im Monat
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| Monat | Jahr | |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 4.000,00 € | 48.000,00 € |
| Lohnsteuer | 524,50 € | 6.294,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € | 0,00 € |
| Rentenversicherung | 372,00 € | 4.464,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 52,00 € | 624,00 € |
| Krankenversicherung | 350,00 € | 4.200,00 € |
| Pflegeversicherung | 96,00 € | 1.152,00 € |
| Nettogehalt | 2.605,50 € | 31.266,00 € |
| Arbeitgeberanteile | 846,00 € | 10.152,00 € |
| Arbeitgeberkosten gesamt | 4.846,00 € | 58.152,00 € |
Nächster Schritt
So rechnet der Brutto-Netto-Rechner
Dein Nettogehalt ist das Brutto minus Steuern minus Sozialabgaben. Beides rechnet der Rechner so, wie es dein Arbeitgeber tun muss.
Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer kommen aus dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, Zeile für Zeile nachgebaut, mit denselben Rundungen auf den Cent. Wir haben ihn an 48 Fällen mit dem Lohnsteuerrechner des BMF geprüft: alle Steuerklassen, mit und ohne Kirche, mit Kindern, von 1.000 € bis 10.000 € brutto. Jeder Fall stimmt auf den Cent. Vereinfacht passiert dabei Folgendes:
- Das Monatsbrutto wird auf ein Jahr hochgerechnet.
- Abgezogen werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In Steuerklasse II kommt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dazu.
- Auf den Rest wirkt der Einkommensteuertarif; in Steuerklasse III mit Splitting, in V und VI mit einer eigenen Formel.
- Die Jahressteuer wird durch zwölf geteilt und auf den Cent abgerundet.
Der Solidaritätszuschlag (5,5 %) fällt erst an, wenn die Jahreslohnsteuer über 20.350 € liegt (in Steuerklasse III über 40.700 €), dazwischen gleitend. Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Kinderfreibeträge senken nur Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer.
Die Sozialabgaben 2026 zahlst du zur Hälfte, dein Arbeitgeber die andere Hälfte:
- Rentenversicherung 9,3 % und Arbeitslosenversicherung 1,3 %, bis 8.450 € brutto im Monat.
- Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Kasse (im Schnitt 2,9 %, also 1,45 %), bis 5.812,50 € im Monat.
- Pflegeversicherung 1,8 %, in Sachsen 2,3 %. Ab 23 ohne Kinder 0,6 Punkte mehr; ab dem zweiten Kind unter 25 je 0,25 Punkte weniger, bis zum fünften.
Beispiel: 4.000,00 € brutto in Steuerklasse I
Eine 34-Jährige in Berlin verdient 4.000,00 € brutto, ist in keiner Kirche und hat keine Kinder. Es bleiben 2.605,50 € netto im Monat. Die Lohnsteuer beträgt 524,50 €, Soli fällt nicht an. Für die Rente gehen 372,00 € ab, für die Arbeitslosenversicherung 52,00 €, für die Krankenkasse 350,00 € und für die Pflege 96,00 €. Zusammen sind das 34,9 % des Bruttos.
Dein Arbeitgeber zahlt noch einmal 846,00 € obendrauf; dein Job kostet ihn 4.846,00 € im Monat, ohne Umlagen und Unfallversicherung. Und von 100 € Gehaltserhöhung kommen bei dir 53,67 € an. Diese Grenzbelastung ist höher als der Durchschnitt, weil jeder zusätzliche Euro im Tarif weiter oben besteuert wird.
Die Steuerklassen I bis VI
- I: ledig, geschieden oder dauernd getrennt lebend.
- II: alleinerziehend mit mindestens einem Kind im Haushalt. Der Entlastungsbetrag von 4.260 € im Jahr senkt die Lohnsteuer.
- III und V: für Ehe- und Lebenspartner, wenn einer deutlich mehr verdient. III bekommt den doppelten Grundfreibetrag, V dafür keinen. In unserem Beispiel brächte III 2.928,17 € netto, V nur 2.185,09 €.
- IV: Standard für Ehepaare; rechnet wie I. Mit Faktor verteilt IV die Steuer genauer nach dem Verhältnis der Gehälter.
- VI: für jeden zweiten und weiteren Job, ohne Freibeträge.
Wichtig: Die Steuerklasse ändert nur, wie viel Lohnsteuer jeden Monat einbehalten wird. Die Jahressteuer setzt das Finanzamt mit der Steuererklärung fest. Wer mit III/V im Jahr zu wenig gezahlt hat, zahlt nach. Für Elterngeld und Arbeitslosengeld zählt aber das Netto aus deiner eigenen Steuerklasse; ein Wechsel kann sich deshalb vor der Geburt eines Kindes lohnen. Was das konkret bringt, zeigt der Elterngeldrechner.
Teilzeit, Minijob und Midijob
Arbeitest du weniger, sinkt dein Netto langsamer als dein Brutto: Steuern und Abgaben fallen mit. Bei 4.000,00 € brutto kosten dich 20 % weniger Stunden nicht 20 % deines Nettos, sondern weniger, dafür auch Rentenpunkte. Wie viel genau, rechnet der Teilzeitrechner aus.
Bis 603 € im Monat ist eine Stelle ein Minijob. Du zahlst keine Lohnsteuer (dein Arbeitgeber zahlt 2 % pauschal) und nur 3,6 % Rentenbeitrag, von dem du dich befreien lassen kannst. Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob). Dort zahlst du Sozialbeiträge auf einen reduzierten Betrag, der von null an der Minijob-Grenze bis zum vollen Gehalt bei 2.000 € steigt. Deine Rente rechnet trotzdem mit dem vollen Gehalt. Der Rechner kennt beide Fälle; für Werkstudenten, Azubis und Beamte gelten eigene Regeln, die er nicht abbildet.
Was der Brutto-Netto-Rechner nicht weiß
Er rechnet ein normales Monatsgehalt. Weihnachtsgeld, Boni und Abfindungen werden als sonstige Bezüge mit einem eigenen Verfahren besteuert. Freibeträge auf der Steuerkarte, eine Betriebsrente aus Entgeltumwandlung oder ein Dienstwagen ändern dein Netto ebenfalls. Und die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung: Werbungskosten, das Einkommen deines Partners oder eine Erstattung kommen erst mit der Steuererklärung.
Vor allem sieht der Rechner nur diesen einen Monat. Wie dein Netto mit Gehaltssprüngen, einem Kind, Teilzeitjahren und am Ende der Rente zusammenpasst, rechnet Zenarios in einer Prognose für dein ganzes Leben.
Häufige Fragen
Wie viel netto sind 4.000 € brutto?
In Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und kinderlos ab 23 bleiben 2026 von 4.000 € brutto 2.605,50 € netto im Monat. Abgezogen werden 524,50 € Lohnsteuer und 870,00 € Sozialabgaben (mit 2,9 % Zusatzbeitrag). In Steuerklasse III wären es 2.928,17 €, in Steuerklasse V 2.185,09 €.
Wie viel netto sind 3.000 € brutto?
Bei Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, kinderlos und mit 2,9 % Zusatzbeitrag bleiben 2.054,42 € netto im Monat. Davon gehen 293,08 € Lohnsteuer und 652,50 € Sozialabgaben ab.
Welche Steuerklasse habe ich?
Ledige haben Steuerklasse I, Alleinerziehende mit Kind im Haushalt II. Ehe- und Lebenspartner haben automatisch IV/IV und können III/V wählen: III für den Partner mit dem höheren Gehalt, V für den anderen. Steuerklasse VI gilt für jeden zweiten und weiteren Job.
Lohnt sich die Steuerklassen-Kombination III/V?
Sie verteilt die Steuer nur anders aufs Jahr. Die Einkommensteuer des Paares steht erst mit der Steuererklärung fest und hängt nicht von der Steuerklasse ab. Mit III/V ist das gemeinsame Monatsnetto oft höher, dafür droht eine Nachzahlung, und die Erklärung ist Pflicht. Für Elterngeld und Arbeitslosengeld zählt dagegen das Netto aus der eigenen Steuerklasse.
Was gilt bei Minijob und Midijob?
Bis 603 € im Monat (2026) ist es ein Minijob: keine Lohnsteuer für dich, nur 3,6 % Rentenbeitrag, wenn du dich nicht befreien lässt. Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob): Du zahlst Sozialbeiträge auf einen reduzierten Betrag, die Rentenansprüche zählen trotzdem auf das volle Gehalt. Der Rechner berücksichtigt beides.
Warum weicht meine Gehaltsabrechnung vom Rechner ab?
Meist wegen des Zusatzbeitrags deiner Krankenkasse, eines Freibetrags auf der Steuerkarte, Entgeltumwandlung für die Betriebsrente, Sachbezügen wie Dienstwagen oder Jobticket oder Einmalzahlungen. Trag deinen Zusatzbeitrag unter „Weitere Angaben“ ein; die anderen Posten kennt nur deine Abrechnung.