Vorabpauschale-Rechner

Wie hoch die Vorabpauschale auf deinen thesaurierenden ETF ist, ob dein Freistellungsauftrag reicht und was deine Bank im Januar abbucht.

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Dein Fonds in diesem Jahr
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Die Anteile, die du zu Jahresbeginn schon hattest, zum ersten Kurs des Jahres.

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Dieselben Anteile zum letzten Kurs des Jahres, ohne im Jahr zugekaufte Anteile.

Vom Bundesfinanzministerium jeweils im Januar veröffentlicht.

Die Teilfreistellung hängt von der Aktienquote ab; sie steht auf deiner Steuerbescheinigung.

Weitere Annahmen
Käufe, Ausschüttungen, Steuerdetails
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Thesaurierende ETFs schütten nichts aus. Ausschüttungen werden bei Zahlung besteuert und mindern die Vorabpauschale.

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Ein Betrag zur Vereinfachung; bei einem Sparplan nimm den Monat der mittleren Rate.

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Die Vorabpauschale zählt am ersten Werktag des Folgejahres, trifft also auf den Freistellungsauftrag dieses Jahres bei dieser Bank: höchstens 1.000 €, für Ehepaare 2.000 €.

Deine Bank bucht 99,25 € Anfang Januar 2027 ab.

Die Vorabpauschale für 2026 beträgt 537,60 €. Das ist der Basisertrag: Wert am 1. Januar × 3,2 % Basiszins × 70 %. 30 % davon sind steuerfrei (Teilfreistellung); die übrigen 376,32 € werden mit 26,375 % besteuert. Geld fließt dabei nicht: Die Steuer kommt von deinem Konto, und beim Verkauf mindert die Vorabpauschale den steuerpflichtigen Gewinn.

Vorabpauschale 2026
537,60 €
Steuerpflichtig nach Teilfreistellung
376,32 €
Steuer, Anfang Januar 2027
99,25 €
Pauschbetrag danach noch frei
0,00 €
Was mit der Vorabpauschale passiert537,60 €
  • Steuerfrei (Teilfreistellung)161,28 €
  • Versteuert376,32 €

Was wäre, wenn… Steuer im Januar

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So entsteht die Vorabpauschale für 2026 (§ 18 InvStG).
SchrittBetrag
Basisertrag (Wert 1.1. × Basiszins × 70 %)537,60 €
Obergrenze: Wertzuwachs + Ausschüttungen1.920,00 €
Vorabpauschale, ganzjährig gehaltene Anteile537,60 €
Teilfreistellung (30 %)−161,28 €
Verbrauchter Sparer-Pauschbetrag−0,00 €
Zu versteuern376,32 €
Kapitalertragsteuer94,08 €
Solidaritätszuschlag5,17 €
Abbuchung im Januar99,25 €

Nächster Schritt

So rechnet der Vorabpauschale-Rechner

Die Vorabpauschale gibt es, weil thesaurierende Fonds nichts ausschütten. Ohne sie würden ihre Erträge erst beim Verkauf besteuert. § 18 Investmentsteuergesetz legt deshalb jedes Jahr einen Mindestertrag fest:

Basisertrag = Wert am 1. Januar × Basiszins × 70 %

Vorabpauschale = min(Basisertrag, Wertzuwachs im Jahr + Ausschüttungen) − Ausschüttungen, mindestens 0

Den Basiszins veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Jahr im Januar, berechnet von der Bundesbank aus den Renditen langlaufender Bundesanleihen: 2,29 % für 2024, 2,53 % für 2025 und 3,2 % für 2026. Danach folgen vier Schritte:

  1. Kauf im Jahr: Anteile zählen ab dem Kaufmonat. Für jeden vollen Monat vor dem Kauf sinkt die Vorabpauschale um ein Zwölftel.
  2. Teilfreistellung: Bei Aktienfonds sind 30 % steuerfrei, bei Mischfonds 15 %.
  3. Sparer-Pauschbetrag: Die Bank verrechnet, was von deinem Freistellungsauftrag noch frei ist.
  4. Steuer: 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, mit 9 % Kirchensteuer rund 28 %.

Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen, die Bank bucht die Steuer im Januar von deinem Konto ab. Aus dem Depot wird nichts verkauft.

Beispiel: Aktien-ETF im Jahr 2026

Dein ETF war am 1. Januar 2026 24.000 € wert und am Jahresende 25.920 €. Der Basisertrag beträgt 24.000 € × 3,2 % × 70 % = 537,60 €. Der Fonds hat mehr gewonnen, also ist die Vorabpauschale der volle Basisertrag von 537,60 €. Nach 30 % Teilfreistellung sind 376,32 € steuerpflichtig. Ist dein Pauschbetrag aufgebraucht, bucht die Bank im Januar 2027 99,25 € ab, mit 9 % Kirchensteuer 105,35 €.

Hätte der Fonds nur 1 % zugelegt, wäre die Vorabpauschale auf diesen Gewinn begrenzt: 240,00 €, Steuer 44,31 €. Hätte er 300 € ausgeschüttet, sänke sie auf 237,60 €; die Ausschüttung selbst wird dann bei Zahlung versteuert.

Bist du erst dieses Jahr eingestiegen und hast im April 12.000 € gekauft, fehlen drei volle Monate: 201,60 € Vorabpauschale, 37,22 € Steuer.

Reicht mein Freistellungsauftrag?

Bei mittleren Beträgen meistens. Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen. Die Bank verrechnet sie also mit deinem Freistellungsauftrag für 2027, noch bevor die meisten Zinsen und Dividenden dieses Jahres kommen. 1.000 € decken die Vorabpauschale auf rund 63.776 € in einem Aktien-ETF, den du das ganze Jahr hattest. Der Haken ist, wo der Freistellungsauftrag liegt: Hast du ihn auf mehrere Banken verteilt, steht bei der Bank mit deinen ETFs nur ihr Anteil zur Verfügung. Trag diesen Anteil oben ein, dann siehst du, was übrig bleibt.

Thesaurierend oder ausschüttend?

Am stärksten trifft die Vorabpauschale thesaurierende ETFs, die alles wieder anlegen. Ein ausschüttender ETF zahlt Dividenden aus, und die werden bei Zahlung versteuert, mit derselben Teilfreistellung und demselben Pauschbetrag. Die Ausschüttungen werden von der Vorabpauschale abgezogen; schüttet ein Fonds mindestens den Basisertrag aus, fällt keine an. Über das Jahr gesehen ist die Steuer ähnlich, anders sind der Zeitpunkt und wie viel investiert bleibt. Der Rechner kann beides: Trag die Ausschüttungen des Jahres unter „Käufe, Ausschüttungen, Steuerdetails“ ein.

Was passiert, wenn das Konto im Januar leer ist?

Die Bank bucht die Steuer vom Verrechnungskonto deines Depots ab; Fondsanteile verkauft sie dafür nicht. Reicht das Guthaben nicht und gibt es keinen Dispo, kann sie die Steuer nicht abführen und muss das dem Finanzamt melden. Dann gibst du den Ertrag in der Steuererklärung an. Wer Anfang Januar den erwarteten Betrag auf dem Konto hat, spart sich das.

Wird die Vorabpauschale doppelt besteuert?

Nein. Jede versteuerte Vorabpauschale wird beim Verkauf der Anteile vom Gewinn abgezogen (§ 19 InvStG), und zwar in voller Höhe vor Teilfreistellung. Sie zieht einen Teil der Steuer vor, macht sie aber nicht höher. Was das über einen ganzen Sparplan bedeutet, zeigt der ETF-Sparplanrechner.

Was der Rechner nicht weiß

Er rechnet mit einem Fonds und einem Kauf. Deine Bank fasst alle Fonds zusammen und verrechnet vorher Verluste aus dem Verlustverrechnungstopf, was die Steuer auf null senken kann. Einen niedrigeren persönlichen Steuersatz (Günstigerprüfung) berücksichtigt er nicht; den holst du über die Steuererklärung. Was die jährliche Steuer und der Rest deiner Finanzen für deine Ziele bedeuten, rechnet Zenarios zusammen.

Häufige Fragen

Was ist die Vorabpauschale?

Ein Mindestertrag, den der Staat bei Fonds jedes Jahr vorab besteuert, vor allem bei thesaurierenden ETFs, die nichts ausschütten. Sie beträgt Wert am 1. Januar × Basiszins × 70 %, höchstens den Wertzuwachs des Jahres plus Ausschüttungen, abzüglich der Ausschüttungen (§ 18 InvStG).

Wie viel Steuer fällt 2026 auf 10.000 € in einem Aktien-ETF an?

Wenn der ETF 2026 mindestens 224 € gewonnen hat: Vorabpauschale 10.000 € × 3,20 % × 70 % = 224 €, davon 30 % steuerfrei, also 156,80 € steuerpflichtig und 41,36 € Steuer ohne Kirchensteuer. Ist dein Sparer-Pauschbetrag noch frei, wird nichts abgebucht.

Wann wird die Steuer auf die Vorabpauschale abgebucht?

Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen: für 2025 am 2. Januar 2026, für 2026 am 4. Januar 2027. Die Bank bucht die Steuer im Januar von deinem Verrechnungskonto ab.

Bis zu welchem Depotwert reicht der Sparer-Pauschbetrag?

2026 deckt ein freier Pauschbetrag von 1.000 € die Vorabpauschale auf rund 63.800 € in einem Aktien-ETF, der ganzjährig gehalten wurde und mindestens den Basisertrag gewonnen hat; 2.000 € reichen für rund 127.600 €. Zählen kann dabei nur der Teil deines Freistellungsauftrags, der bei der Bank mit dem ETF liegt.

Fällt eine Vorabpauschale an, wenn mein ETF im Minus ist?

Nein. Die Vorabpauschale ist auf den Wertzuwachs des Jahres plus Ausschüttungen begrenzt. Hat der Fonds im Jahr verloren, ist sie null.

Quellen