Progressionsvorbehalt: warum steuerfreies Elterngeld trotzdem Steuer kostet
Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) bedeutet: Bestimmte steuerfreie Leistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld werden selbst nicht besteuert, erhöhen aber den Steuersatz, mit dem dein übriges zu versteuerndes Einkommen besteuert wird.
Auch: Progressionsvorbehalt Elterngeld · besonderer Steuersatz · § 32b EStG
Steuerfrei heißt nicht immer folgenlos. Viele Lohnersatzleistungen zahlst du selbst keine Steuer, sie fließen aber in die Berechnung deines Steuersatzes ein. Dieser höhere Satz gilt dann für dein gesamtes übriges Einkommen. Das regelt § 32b EStG. Stand: Oktober 2026, Tarif 2026.
Welche Leistungen betroffen sind
Unter anderem (§ 32b Abs. 1 EStG):
- Elterngeld
- Arbeitslosengeld I, Teilarbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld
- Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld
- Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz
- ausländische Einkünfte, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei sind
- bei Zu- oder Wegzug: ausländische Einkünfte aus der Zeit des Jahres, in der du nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig warst
Nicht betroffen ist zum Beispiel die Aktivrente, also bis zu 2.000 € steuerfreier Lohn im Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Das Bundesfinanzministerium schreibt ausdrücklich, dass sie nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
So wird gerechnet
- Die Leistungen werden zum zu versteuernden Einkommen addiert (bei Lohnersatzleistungen abzüglich des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, soweit er nicht schon beim Lohn abgezogen wurde).
- Auf diese Summe wird die Steuer nach dem normalen Tarif berechnet und daraus ein Durchschnittssteuersatz.
- Dieser „besondere Steuersatz“ wird auf dein tatsächliches zu versteuerndes Einkommen angewendet, ohne die Leistungen.
Steuer = zu versteuerndes Einkommen × (Tarifsteuer auf Einkommen + Leistungen) ÷ (Einkommen + Leistungen)
Beispiel: Elternzeit mit 10.000 € Elterngeld
Mara hat 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 € und bekommt 10.000 € Elterngeld.
- Normale Steuer auf 30.000 €: 4.217 €
- Steuer nach Tarif auf 40.000 €: 7.209 €, das sind 18,0225 %
- Steuer mit Progressionsvorbehalt: 30.000 € × 18,0225 % = 5.406 €
Das Elterngeld kostet Mara also 1.189 € Steuer, obwohl es selbst steuerfrei bleibt. Ihr Arbeitgeber hat beim Lohnsteuerabzug nichts davon gewusst. Die Differenz wird mit der Steuererklärung fällig. Kirchensteuer und Soli kommen gegebenenfalls dazu; hier liegt die Steuer unter der Soli-Freigrenze.
Was oft übersehen wird
- Pflicht zur Steuererklärung. Wer Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € im Jahr bekommen hat, muss eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
- Nachzahlung einplanen. Weil die Lohnsteuer im Jahr zu niedrig war, kommt die Nachzahlung oft erst im Folgejahr. Wer weiß, dass Elterngeld oder Krankengeld ansteht, kann den Betrag zurücklegen.
- Auch unter dem Grundfreibetrag kann Steuer anfallen. Der besondere Satz gilt für das ganze übrige Einkommen. Wer 10.000 € zu versteuerndes Einkommen und 10.000 € Arbeitslosengeld hat, liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € und zahlt trotzdem 785 €: Die Tarifsteuer auf 20.000 € beträgt 1.570 €, also 7,85 %.
- Paare. Bei Zusammenveranlagung zählt das gemeinsame Einkommen. Das Elterngeld eines Partners erhöht den Satz auf das Gehalt des anderen.
- Zuzug nach Deutschland. Wer im Laufe des Jahres zuzieht, für den zählen ausländische Einkünfte aus den Monaten davor beim Steuersatz mit.
In der Planung
Bei Elternzeit, Jobwechsel mit Arbeitslosengeld oder längerer Krankheit lohnt es sich, die Nachzahlung mitzurechnen. Der Elterngeld- und Elternzeit-Rechner zeigt das Haushaltsbudget in der Elternzeit, der Brutto-Netto-Rechner dein Netto ohne Leistungen. Mehr zur Familienplanung steht im Ratgeber Können wir uns ein Kind und die Elternzeit leisten?. Das Gegenstück, bei dem ein niedriger Satz hilft, ist die Günstigerprüfung.