Glossar

Finanzglossar: Rente, Steuern und FIRE

18 Begriffe, die in Rentenbescheid, Steuererklärung und FIRE-Foren auftauchen. Jeder in einem Satz erklärt, mit Beispiel und dem Rechner, der ihn für deine Zahlen ausrechnet.

4

4-Prozent-Regel
Die 4-Prozent-Regel ist eine Faustregel für Entnahmen: Im ersten Jahr entnimmst du 4 % des Startvermögens, danach jedes Jahr denselben Betrag plus Inflation. In US-Daten für Ruhestände ab 1926 bis 1976 reichte ein gemischtes Depot so immer mindestens 33 Jahre (Bengen 1994). Zielvermögen: Ausgaben × 25.

A

Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist die Einkommensteuer auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Fondserträge und Kursgewinne. Sie beträgt 25 % (§ 32d EStG), zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank zieht sie direkt ab; damit ist die Steuer in der Regel erledigt.

B

Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden; was darüber liegt, bleibt beitragsfrei. 2026 liegt sie bei 101.400 € im Jahr (8.450 € im Monat) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und bei 69.750 € (5.812,50 €) in der Kranken- und Pflegeversicherung.

F

Flexirente
Flexirente ist der Sammelbegriff für Regeln, mit denen du den Übergang in die Rente selbst gestaltest: Altersrente als Teilrente von 10 bis 99,99 % beziehen, ohne Hinzuverdienstgrenze neben der Altersrente arbeiten und nach der Regelaltersgrenze weiter einzahlen oder für Zuschläge später anfangen.
Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag ist deine Anweisung an eine Bank, Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Betrag ohne Kapitalertragsteuer auszuzahlen. Über alle Banken zusammen darf er den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen: 1.000 € im Jahr, 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten.
Frugalismus
Frugalismus ist ein Lebensstil, bei dem du bewusst wenig konsumierst und einen großen Teil deines Einkommens sparst und anlegst, um früher finanziell unabhängig zu sein. Er ist die deutsche Spielart von FIRE (Financial Independence, Retire Early): Das Ziel ist ein Vermögen, von dessen Erträgen du leben kannst.

G

Günstigerprüfung
Die Günstigerprüfung ist ein Vergleich, bei dem das Finanzamt deine Steuer auf zwei Wegen berechnet und den für dich günstigeren anwendet. Es gibt sie bei Kapitalerträgen (persönlicher Tarif statt 25 %, nur auf Antrag), bei Kindergeld und Kinderfreibetrag und bei Riester-Zulage und Sonderausgabenabzug.

K

Kaufnebenkosten
Kaufnebenkosten sind die Kosten, die beim Kauf einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 %), Notar- und Grundbuchkosten und gegebenenfalls der Käuferanteil an der Maklerprovision. Zusammen sind das etwa 5 bis 12 % des Kaufpreises.
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist die gesetzliche Pflichtversicherung für Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert waren (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Beiträge fallen auf Rente, Betriebsrente und Arbeitseinkommen an, nicht auf Kapitalerträge.

P

Progressionsvorbehalt
Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) bedeutet: Bestimmte steuerfreie Leistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld werden selbst nicht besteuert, erhöhen aber den Steuersatz, mit dem dein übriges zu versteuerndes Einkommen besteuert wird.

R

Realrendite
Die Realrendite ist die Rendite einer Geldanlage nach Abzug der Inflation, also der Zuwachs an Kaufkraft. Sie berechnet sich als (1 + nominale Rendite) ÷ (1 + Inflationsrate) − 1. Bei 5 % Rendite und 2,2 % Inflation sind das 2,74 %.
Rentenlücke
Die Rentenlücke ist der Betrag, der dir im Ruhestand jeden Monat fehlt: dein gewünschtes Netto-Einkommen im Alter minus gesetzliche Rente nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern, minus Betriebs- und Privatrenten. Sie zeigt, wie viel Einkommen du aus eigenem Vermögen decken musst.
Rentenniveau
Das Rentenniveau, im Gesetz Sicherungsniveau vor Steuern, ist das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt, beide nach Sozialabgaben und vor Steuern (§ 154a SGB VI). 2026 beträgt es 48,0 %; bis zum 1. Juli 2031 darf es nicht darunter fallen.
Rentenpunkte (Entgeltpunkte)
Rentenpunkte, im Gesetz Entgeltpunkte, messen deine Beiträge zur gesetzlichen Rente: Ein Jahr mit genau dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten ergibt einen Punkt (§ 63 SGB VI). Seit dem 1. Juli 2026 bringt jeder Punkt 42,52 € Monatsrente brutto.

S

Sequenzrisiko
Das Sequenzrisiko ist das Risiko, dass schlechte Renditen genau dann kommen, wenn du anfängst, aus deinem Vermögen zu entnehmen. Weil Entnahmen in schlechten Jahren mehr Anteile verbrauchen, kann dasselbe Depot bei gleicher Durchschnittsrendite je nach Reihenfolge der Jahre früher oder später leer sein.
Sparerpauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist der Betrag, um den deine Einkünfte aus Kapitalvermögen jedes Jahr pauschal gemindert werden: 1.000 € pro Person, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten (§ 20 Abs. 9 EStG). Erträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei; tatsächliche Kosten kannst du daneben nicht abziehen.
Sparquote
Die Sparquote ist der Anteil des verfügbaren Einkommens, der nicht ausgegeben, sondern gespart wird. Für einen Haushalt: monatliche Ersparnis geteilt durch Nettoeinkommen. Die Sparquote der privaten Haushalte in Deutschland lag 2025 laut Statistischem Bundesamt bei 10,1 %.

T

Teilfreistellung
Die Teilfreistellung ist der Anteil der Erträge aus einem Investmentfonds, der in Deutschland steuerfrei bleibt (§ 20 InvStG). Für Privatanleger sind das 30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds, 60 % bei Immobilienfonds und 80 % bei Fonds mit überwiegend ausländischen Immobilien.