Rentenlücke: was sie ist und wie du sie berechnest
Die Rentenlücke ist der Betrag, der dir im Ruhestand jeden Monat fehlt: dein gewünschtes Netto-Einkommen im Alter minus gesetzliche Rente nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern, minus Betriebs- und Privatrenten. Sie zeigt, wie viel Einkommen du aus eigenem Vermögen decken musst.
Auch: Versorgungslücke · Rentenlücke berechnen · Rentenlücke Rechner
Die Rentenlücke ist kein Begriff aus dem Gesetz, sondern eine Planungsgröße. Sie beantwortet eine einfache Frage: Wie viel Geld fehlt dir im Ruhestand jeden Monat, wenn die gesetzliche Rente und andere Renten gezahlt sind? Wichtig ist, sie netto und in heutiger Kaufkraft zu rechnen. Stand: Oktober 2026.
Die Rechnung
Rentenlücke = gewünschtes Netto im Alter − Netto-Rente − weitere Renten
- Bedarf: Was brauchst du im Monat, in heutigen Preisen? Miete oder Wohnkosten, Essen, Mobilität, Versicherungen, Reisen. Ein Prozentsatz des letzten Gehalts ist nur ein grober Ersatz.
- Bruttorente: Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert (seit Juli 2026: 42,52 €). Die Zahl steht hochgerechnet in deiner Renteninformation.
- Abzüge: In der Krankenversicherung der Rentner trägst du die Hälfte des Beitrags, 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (§ 249a SGB V). Den Pflegebeitrag von 3,6 %, ohne Kinder 4,2 %, zahlst du allein (§ 59 SGB XI).
- Steuer: Steuerpflichtig ist der Besteuerungsanteil. Er hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: 84 % bei Beginn 2026, jedes Jahr einen halben Punkt mehr, 100 % ab 2058 (§ 22 EStG).
- Weitere Renten: Betriebsrente, Riester, Rürup, private Rentenversicherung, ebenfalls netto.
Beispiel
Sven wünscht sich im Ruhestand 2.500 € netto im Monat, gerechnet in heutigen Preisen. Seine Renteninformation nennt 1.900 € brutto.
- Krankenversicherung: 1.900 € × (7,3 % + 1,45 %) = 166,25 €, bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 %
- Pflegeversicherung: 1.900 € × 3,6 % = 68,40 €
- Rente vor Steuern: 1.665,35 €
Die Lücke beträgt vor Einkommensteuer 2.500 € − 1.665 € = 835 € im Monat, also 10.020 € im Jahr. Mit Steuer auf die Rente wird sie größer.
Wie viel Vermögen schließt diese Lücke? Bei 2 % Rendite über der Inflation und 25 Jahren Ruhestand braucht Sven zum Rentenbeginn etwa 10.020 € × 19,91 = rund 199.500 €, wenn das Kapital am Ende aufgebraucht sein darf. Nach der 4-Prozent-Regel, die ein Kapital über 30 Jahre strecken soll, wären es 10.020 € × 25 = 250.500 €.
Wie groß ist die Lücke typischerweise?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Anhaltspunkt ist das Rentenniveau: Die Rente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst entspricht 2026 48,0 % des durchschnittlichen Lohns, jeweils nach Sozialabgaben und vor Steuern. 45 Punkte bringen 1.913,40 € brutto. Der Rentenversicherungsbericht 2025 rechnet nach dem Ende der Haltelinie 2031 mit einem Rückgang auf 46,3 % im Jahr 2039.
Häufige Fehler
- Mit der Bruttorente rechnen. Die Renteninformation nennt Bruttowerte. Kranken- und Pflegeversicherung kosten über 12 %.
- Inflation vergessen. Eine Lücke von 835 € heute ist bei 2 % Inflation in 30 Jahren 1.512 € nominal. Rechne entweder alles in heutigen Preisen oder alles nominal.
- Die Zeit vor der Rente übersehen. Wer mit 60 aufhört, braucht für die Jahre bis zur Rente das volle Einkommen aus eigenem Vermögen, nicht nur die Lücke.
- Die eigene Rente zu hoch ansetzen. Die Hochrechnung setzt weitere Beitragsjahre voraus. Teilzeit, Selbstständigkeit oder ein früher Ausstieg senken sie.
In der Planung
Der Rentenlücke-Rechner rechnet Netto-Rente, Lücke und die nötige Sparrate in heutiger Kaufkraft aus. Wie viel Vermögen du für einen früheren Ausstieg brauchst, zeigt der FIRE-Rechner; welche Rendite nach Inflation realistisch ist, erklärt die Realrendite.
Mit deinen Zahlen rechnen
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Quellen
- § 64 SGB VI: Rentenformel
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026 (42,52 €, Rentenniveau 48,0 %)
- § 249a SGB V: Krankenversicherungsbeiträge aus der Rente je zur Hälfte
- § 59 SGB XI: Pflegeversicherungsbeitrag aus der Rente trägt das Mitglied allein
- § 22 EStG: Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung 2026
- Bundesregierung: Rentenversicherungsbericht 2025