Glossar

Günstigerprüfung: wann das Finanzamt die bessere Variante wählt

Die Günstigerprüfung ist ein Vergleich, bei dem das Finanzamt deine Steuer auf zwei Wegen berechnet und den für dich günstigeren anwendet. Es gibt sie bei Kapitalerträgen (persönlicher Tarif statt 25 %, nur auf Antrag), bei Kindergeld und Kinderfreibetrag und bei Riester-Zulage und Sonderausgabenabzug.

Auch: Günstigerprüfung Kapitalerträge · Günstigerprüfung Kindergeld · Guenstigerpruefung

Das Wort steht im Gesetz an mehreren Stellen, und es meint immer dasselbe Prinzip: Das Finanzamt rechnet zwei Varianten durch und wendet die an, die zu weniger Steuer führt. Drei Fälle sind für private Finanzen wichtig. Stand: Oktober 2026, Beträge für 2026.

1. Kapitalerträge: Tarif statt Abgeltungsteuer

Kapitalerträge werden normalerweise pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer belastet. Auf Antrag rechnet das Finanzamt sie stattdessen zu deinem übrigen Einkommen und besteuert alles mit dem normalen Tarif, aber nur, wenn die Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern dadurch niedriger wird (§ 32d Abs. 6 EStG). Der Antrag gilt immer für alle Kapitalerträge des Jahres, bei Ehepaaren für die Erträge beider Partner. Du stellst ihn in der Anlage KAP.

Das lohnt sich, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, zum Beispiel im Studium, in einem Sabbatjahr ohne Gehalt oder im frühen Ruhestand. Lohnersatzleistungen wie Elterngeld können den Satz über den Progressionsvorbehalt wieder erhöhen.

Beispiel: Jonas ist im ersten Jahr nach dem Ausstieg aus dem Job. Sein zu versteuerndes Einkommen ohne Kapitalerträge beträgt 12.000 €, damit liegt er unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Er hat 4.000 € Kapitalerträge, nach dem Sparerpauschbetrag 3.000 €. Die Bank hat 750 € Steuer und 41,25 € Soli einbehalten. Mit Günstigerprüfung beträgt sein zu versteuerndes Einkommen 15.000 €, darauf fallen nach dem Tarif 2026 435 € Einkommensteuer an. Soli fällt darauf nicht an, weil die Steuer unter der Freigrenze liegt. Jonas bekommt 356,25 € zurück.

2. Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Für jedes Kind zahlt die Familienkasse 2026 monatlich 259 € Kindergeld (§ 66 EStG), im Jahr 3.108 €. Alternativ gibt es die Freibeträge für das Kind: 3.414 € plus 1.464 € je Elternteil, zusammen 9.756 € bei zusammen veranlagten Eltern (§ 32 Abs. 6 EStG). Das Finanzamt prüft bei der Veranlagung von selbst, was mehr bringt. Spart der Freibetrag mehr Steuer, als das Kindergeld wert ist, zieht es den Freibetrag ab und erhöht die Steuer um das Kindergeld (§ 31 EStG).

Beispiel: Ein Ehepaar mit einem Kind hat 150.000 € zu versteuerndes Einkommen. Im Splittingtarif 2026 sind das 40.728 € Einkommensteuer, mit Freibeträgen 36.630 €. Der Freibetrag spart 4.098 €, das Kindergeld ist 3.108 € wert. Das Finanzamt nimmt den Freibetrag, der Vorteil gegenüber dem Kindergeld allein beträgt 990 € (ohne Soli und Kirchensteuer). Mit dem Tarif 2026 gerechnet, kippt der Vergleich für ein Kind bei rund 86.100 € gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen; darunter bleibt es beim Kindergeld.

Für 2027 sieht der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 267 € Kindergeld und einen Kinderfreibetrag von 3.564 € je Elternteil vor. Beschlossen ist das noch nicht.

3. Riester: Zulage oder Sonderausgabenabzug

Riester-Beiträge kannst du zuzüglich Zulage bis 2.100 € im Jahr als Sonderausgaben abziehen (§ 10a Abs. 1 EStG). Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Abzug günstiger ist als die Zulage. Wenn ja, erhöht es die Steuer um die Zulage; die Zulage bleibt im Vertrag, nur die zusätzliche Ersparnis kommt bei dir an (§ 10a Abs. 2 EStG). Mit der Reform der geförderten Altersvorsorge gilt ab 2027 für neue Verträge eine neue Grenze: bis 1.800 € Beiträge zuzüglich Zulage. Die Günstigerprüfung bleibt.

Häufige Missverständnisse

  • Bei Kapitalerträgen passiert die Prüfung nicht automatisch; du musst sie beantragen.
  • Bei Kapitalerträgen zählt nicht dein Durchschnittssteuersatz, sondern wie viel Tarifsteuer die Erträge zusätzlich auslösen. Nach dem Tarif 2026 liegt der Grenzsteuersatz einer alleinstehenden Person ab rund 20.800 € zu versteuerndem Einkommen über 25 %. Darüber bringt der Antrag meist nichts.
  • Beim Kindergeld bekommst du das Kindergeld nicht zusätzlich zum Freibetrag; es wird verrechnet.

In der Planung

Die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen kann in Jahren mit wenig anderem Einkommen helfen, etwa zwischen Arbeitsende und Rentenbeginn. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt deine Steuerbelastung als Arbeitnehmer, der Ratgeber Steuerplan erklärt, wie sich solche Jahre planen lassen. Verwandt ist der Progressionsvorbehalt, der in die andere Richtung wirkt.

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Quellen