Ratgeber / Länderratgeber

Altersvorsorgedepot: Zulagen, Regeln und Rechenbeispiele ab 2027

Der Staat gibt 50 Cent auf jeden der ersten 360 Euro im Jahr und bis zu 300 Euro pro Kind. Am meisten profitieren kleine Beiträge und Familien; das Geld bleibt bis 65 gebunden.

Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt die Reform der privaten Altersvorsorge die bisherige Riester-Förderung für neue Verträge. Kern ist das Altersvorsorgedepot: ein Depot mit Fonds, ohne Garantiepflicht, mit staatlicher Zulage auf jeden eingezahlten Euro. Wie viel das bringt, hängt vor allem davon ab, wie viel du einzahlst und ob du Kinder hast.

Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, rechnet die Zulagen für typische Beiträge durch und vergleicht das Depot mit einem normalen ETF-Sparplan. Stand: 25. Oktober 2026. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 156. Die neuen Produkte dürfen ab 2027 angeboten werden; zertifizierte Verträge gibt es heute noch nicht.

1. Was das Altersvorsorgedepot ist

Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag ohne Garantie. Erlaubt sind nach einer festen Positivliste vor allem OGAW-Fonds und ETFs sowie bestimmte andere Fonds bis Risikoklasse 5, dazu Euro-Anleihen öffentlicher Emittenten. Einzelaktien gehören nicht dazu. Wer Sicherheit will, kann stattdessen ein Garantieprodukt wählen, das zu Rentenbeginn 80 oder 100 Prozent der Beiträge einschließlich Zulagen zusichert.

Gefördert werden Beiträge bis 1.800 Euro im Jahr. Insgesamt darfst du bis zu 6.840 Euro im Jahr in einen Vertrag einzahlen; der Teil über 1.800 Euro bekommt keine Zulage. Als gefördert zählen höchstens zwei Verträge, die nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden. Während der Ansparphase werden Erträge nicht besteuert, so beschreibt es das Bundesfinanzministerium in seinen Fragen und Antworten zur Reform.

2. Wer gefördert wird

Unmittelbar förderberechtigt bleiben die bisherigen Riester-Gruppen: in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte wie Angestellte und Auszubildende, Eltern in der Kindererziehungszeit, Minijobber ohne Befreiung von der Rentenversicherung sowie Beamtinnen und Beamte mit Einwilligung. Neu sind ab 2027 Selbstständige mit Gewinneinkünften, die für das Jahr eine Steuererklärung abgeben, und Angestellte mit Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk. Für diese neuen Gruppen gilt die Förderung nur bis zum 67. Geburtstag.

Nicht unmittelbar gefördert werden zum Beispiel freiwillig Versicherte ohne weitere Voraussetzung, Minijobber mit Befreiung und Menschen, die bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen. Ist nur ein Ehepartner förderberechtigt, kann der andere mittelbar Zulagen bekommen, wenn er selbst mindestens 120 Euro im Jahr einzahlt. Seine Grundzulage ist dann auf 175 Euro begrenzt.

3. So rechnen sich die Zulagen

Die Zulage wächst künftig mit dem Beitrag. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent je Euro, für die nächsten 1.440 Euro 25 Cent. Die Grundzulage liegt damit bei höchstens 180 + 360 = 540 Euro. Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, zahlt der Staat 1 Euro je eingezahltem Euro, höchstens 300 Euro pro Kind. Diese Höchstgrenze erreichst du schon mit 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also 25 Euro im Monat. Die Kinderzulage erhält ein Elternteil.

Die Zulagen fließen nur, wenn du mindestens 120 Euro im Jahr selbst einzahlst. Der alte einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent entfällt. Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, bekommt einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Zulagen pro Jahr nach den Regeln ab 2027, ohne Berufseinsteigerbonus.
BeispielEigenbeitrag im JahrGrundzulageKinderzulageZulage gesamtZulage je Euro Eigenbeitrag
10 € im Monat, keine Kinder120 €60 €–60 €50 %
30 € im Monat, keine Kinder360 €180 €–180 €50 %
150 € im Monat, keine Kinder1.800 €540 €–540 €30 %
25 € im Monat, zwei Kinder300 €150 €600 €750 €250 %
150 € im Monat, zwei Kinder1.800 €540 €600 €1.140 €63 %

Die Tabelle zeigt das Grundmuster: Kleine Beiträge bekommen den höchsten Fördersatz. Wer 30 Euro im Monat spart, erhält 50 Cent auf jeden Euro. Bei 150 Euro im Monat sind es im Schnitt 30 Cent. Für Eltern lohnt sich schon der kleine Beitrag besonders, weil die volle Kinderzulage bereits ab 25 Euro im Monat erreicht ist. Jeder Euro über 1.800 Euro im Jahr bekommt keine Zulage mehr.

Mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner kannst du deinen eigenen Beitrag, Kinder und Laufzeit eintragen und das Ergebnis neben einem normalen ETF-Sparplan sehen.

4. Günstigerprüfung: der Steuervorteil über der Zulage

Beiträge bis 1.800 Euro plus der Zulage, die dir zusteht, kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Ohne Kinder sind das höchstens 1.800 + 540 = 2.340 Euro. Das Finanzamt prüft in der Günstigerprüfung, ob dieser Abzug mehr Steuer spart, als die Zulage wert ist. Nur der Teil darüber kommt als Erstattung bei dir an; die Zulage selbst bleibt im Vertrag.

Vereinfacht mit dem Grenzsteuersatz gerechnet: Bei 42 Prozent spart ein Abzug von 2.340 Euro rund 983 Euro Steuer. Abzüglich der Zulage von 540 Euro bleiben etwa 443 Euro zusätzliche Erstattung. Bei 30 Prozent sind es rund 702 Euro, also etwa 162 Euro zusätzlich. Wer wenig verdient, bekommt meist nur die Zulage, und die ist dann im Verhältnis zum Beitrag am höchsten.

5. Standarddepot und die Kostengrenze von 1 Prozent

Jeder Anbieter geförderter Verträge muss einen Standarddepot-Vertrag anbieten. Er lässt sich online abschließen und enthält genau zwei Fonds: einen vorsichtigen und einen renditeorientierten. Du legst die Aufteilung fest, sonst gilt eine Voreinstellung. Gegen Ende sinkt der riskantere Teil standardmäßig auf höchstens 50 Prozent fünf Jahre vor Auszahlungsbeginn und höchstens 30 Prozent zwei Jahre davor.

Für das Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent im Jahr betragen. Für andere Altersvorsorgedepots und für Garantieprodukte gibt es keine solche Obergrenze, die Kosten müssen nur ausgewiesen werden. Abschluss- und Vertriebskosten müssen über die Ansparphase verteilt werden. Ein Anbieterwechsel in den ersten fünf Jahren darf beim alten Anbieter höchstens 150 Euro kosten, danach ist er dort kostenfrei. Vergleiche die Effektivkosten genau: 1 Prozent ist eine Obergrenze, kein günstiger Wert. Ein breiter ETF kostet im freien Depot oft deutlich weniger.

6. Auszahlung und Steuern im Alter

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65, oder früher, wenn deine gesetzliche Altersrente vorher beginnt, und spätestens mit 70. Zur Wahl stehen eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Zu Beginn kannst du bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnehmen. Was im Auszahlungsplan beim Tod übrig ist, ist vererbbar; die Förderung muss dann aber zurückgezahlt werden, außer das Geld fließt in einen Vertrag des Ehepartners.

Leistungen aus geförderten Beiträgen, Zulagen und deren Erträgen werden voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG). Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sind diese Auszahlungen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums beitragsfrei. Wie hoch dein Steuersatz im Alter ist, hängt von der gesetzlichen Rente und allen anderen Einkünften ab.

7. Was aus bestehenden Riester-Verträgen wird

Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, laufen mit den alten Regeln weiter: 175 Euro Grundzulage, Kinderzulage von 185 oder 300 Euro, Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent. Du hast drei Möglichkeiten:

  1. Weiterlaufen lassen wie bisher, oder beitragsfrei stellen.
  2. Unwiderruflich in die neue Zulagenberechnung wechseln, ohne den Vertrag selbst zu ändern. Dafür brauchst du keine Zustimmung des Anbieters.
  3. Das Kapital in ein Altersvorsorgedepot übertragen, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Dabei können Wechselkosten anfallen.

Achtung: Schließt du ab 2027 irgendeinen neuen geförderten Vertrag ab, gelten die neuen Zulagenregeln automatisch für alle deine Verträge. Die alten Regeln können bei geringem Einkommen mit Kindern günstiger sein, weil dort oft schon der Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr für die volle Zulage reichte. Die neuen Regeln helfen vor allem, wenn du bei gutem Einkommen weniger als 4 Prozent einzahlst, denn dann wurde die alte Zulage gekürzt. Rechne beide Varianten, bevor du wechselst. Eine Basisrente (Rürup) lässt sich nicht in das neue System übertragen.

8. Vergleich mit ETF-Sparplan, betrieblicher Altersvorsorge und Rürup

Ein vereinfachtes Beispiel: 150 Euro im Monat, 30 Jahre, 5 Prozent Rendite im Jahr nach Kosten, Einzahlung jeweils zum Jahresanfang. Im Altersvorsorgedepot fließen 1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Zulage pro Jahr ein, im ETF-Sparplan nur die 1.800 Euro. Kinder, Günstigerprüfung, Vorabpauschale und Sparerpauschbetrag sind nicht berücksichtigt.

Rechenbeispiel, keine Prognose. Steuer vereinfacht auf das gesamte Endkapital.
VarianteKapital nach 30 JahrenNach Steuern
ETF-Sparplan, Aktienfonds125.569 €112.356 € (Abgeltungsteuer mit Soli auf 70 % des Gewinns)
Altersvorsorgedepot, 15 % Steuersatz im Alter163.240 €138.754 €
Altersvorsorgedepot, 25 % Steuersatz im Alter163.240 €122.430 €
Altersvorsorgedepot, 35 % Steuersatz im Alter163.240 €106.106 €

Die Zulage gleicht die volle Besteuerung im Alter aus, solange dein Steuersatz dann nicht zu hoch ist. Bei höherem Einkommen kommt die Erstattung aus der Günstigerprüfung hinzu, wenn du sie wieder anlegst. Dafür ist der ETF-Sparplan jederzeit verfügbar, auch für ein Eigenheim, eine Auszeit oder eine frühe Rente vor 65. Das Geld im Altersvorsorgedepot ist bis zum Rentenbeginn gebunden.

Die betriebliche Altersvorsorge spart Steuer und Sozialabgaben auf umgewandeltes Gehalt, und der Arbeitgeber muss in der Regel mindestens 15 Prozent dazugeben. Dafür sind die Auszahlungen meist kranken- und pflegeversicherungspflichtig, und umgewandeltes Gehalt bringt weniger Rentenpunkte. Die Basisrente (Rürup) wirkt über den Sonderausgabenabzug und lohnt sich eher bei hohem Steuersatz; das Kapital wird nur als lebenslange Rente ausgezahlt. Der Steuerplan in Zenarios vergleicht diese Wege mit deinem eigenen Budget und Einkommen.

9. Für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt

  • Eltern mit Kindergeld: Schon 25 Euro im Monat bringen pro Kind 300 Euro Zulage. Kein anderes Produkt fördert kleine Beiträge so stark.
  • Kleine und mittlere Sparbeiträge: Bis 30 Euro im Monat gibt es 50 Cent je Euro. Bei niedrigem Einkommen im Alter ist auch die spätere Steuer gering.
  • Gutverdiener mit Disziplin: Die Günstigerprüfung bringt zusätzlich Geld zurück, aber nur auf 1.800 Euro im Jahr. Darüber ist ein freies Depot flexibler.
  • Wer vor 65 an das Geld will: Für Brückenjahre oder große Ausgaben bleibt der frei verfügbare ETF-Sparplan wichtig.

In Zenarios kannst du ein gebundenes Altersvorsorgekonto mit Zugangsalter neben freiem Vermögen planen und prüfen, ob dein Geld vor dem Rentenbeginn reicht. Die App braucht kein Konto. Ihre Regeln sind vereinfacht und ersetzen keine Steuer- oder Anlageberatung. Konkrete Verträge und Kosten kennst du erst, wenn die Anbieter ab 2027 zertifizierte Produkte veröffentlichen.

Selbst nachrechnen

Häufige Fragen

Wie viel Zulage gibt es für das Altersvorsorgedepot?

Ab 2027 beträgt die Grundzulage 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro im Jahr und 25 Cent je Euro auf die nächsten 1.440 Euro, höchstens also 540 Euro. Für jedes Kind mit Kindergeld kommt 1 Euro je eingezahltem Euro dazu, höchstens 300 Euro pro Kind. Du musst mindestens 120 Euro im Jahr selbst einzahlen.

Soll ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Nicht unbedingt. Verträge von vor 2027 laufen mit den alten Regeln weiter. Du kannst unwiderruflich in die neue Zulagenberechnung wechseln oder das Kapital ohne Rückzahlung der Förderung in ein Altersvorsorgedepot übertragen; dabei können Wechselkosten anfallen. Ein neuer Vertrag ab 2027 stellt alle deine Verträge auf die neuen Regeln um.

Ist das Altersvorsorgedepot besser als ein ETF-Sparplan?

Das hängt von Beitrag, Kindern und deinem Steuersatz im Alter ab. Die Zulage erhöht den angelegten Betrag, aber die Auszahlungen werden voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, und das Geld ist frühestens ab 65 verfügbar. Ein normaler ETF-Sparplan bleibt jederzeit verfügbar.

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Das Gesetz erlaubt Anbietern, die neuen Produkte ab 1. Januar 2027 anzubieten. Stand Oktober 2026 gibt es noch keine zertifizierten Verträge, tatsächliche Kosten und Anbieter sind also noch nicht bekannt.

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Zenarios ist auf Deutsch verfügbar. Im Funktionsverzeichnis findest du den Umfang der Werkzeuge. Die Methodik erklärt Annahmen und Grenzen.

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Geschrieben vom Entwickler von Zenarios, einem Softwareingenieur. Die Beispiele erläutern Finanzplanung und das Produkt; sie sind keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.