Glossar

Freistellungsauftrag: was er ist und wie du ihn verteilst

Ein Freistellungsauftrag ist deine Anweisung an eine Bank, Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Betrag ohne Kapitalertragsteuer auszuzahlen. Über alle Banken zusammen darf er den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen: 1.000 € im Jahr, 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten.

Auch: FSA · Freistellungsauftrag für Kapitalerträge · Freistellungsbetrag

Ohne Freistellungsauftrag behält deine Bank auf Zinsen, Dividenden, Fondserträge und Kursgewinne sofort Kapitalertragsteuer ein: 25 Prozent (§ 43a EStG), dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Mit einem Freistellungsauftrag zahlt sie Erträge bis zum eingetragenen Betrag ungekürzt aus (§ 44a Abs. 1 EStG). Stand: Oktober 2026.

So funktioniert der Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag ist kein eigener Freibetrag. Er ist der Weg, über den der Sparer-Pauschbetrag schon beim Steuerabzug wirkt. Der Pauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und Jahr, für zusammen veranlagte Ehegatten 2.000 € gemeinsam (§ 20 Abs. 9 EStG).

  • Verteilen: Du kannst den Betrag auf mehrere Banken aufteilen. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € beziehungsweise 2.000 € nicht übersteigen.
  • Steuer-ID: Ein Freistellungsauftrag ist nur mit deiner Steuer-Identifikationsnummer wirksam, ein gemeinsamer Auftrag für Ehegatten nur mit beiden Nummern (§ 44a Abs. 2a EStG).
  • Meldung: Jede Bank meldet dem Bundeszentralamt für Steuern, wie viel Ertrag sie über deinen Freistellungsauftrag steuerfrei gestellt hat (§ 45d EStG). Eine Überschreitung fällt also auf.
  • Gemeinsamer Auftrag: Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag verrechnet die Bank auch Verluste beider Ehegatten miteinander (§ 43a Abs. 3 EStG).

Wer insgesamt so wenig Einkommen hat, dass keine Einkommensteuer anfällt, kann statt des Freistellungsauftrags eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Sie gilt höchstens drei Jahre (§ 44a Abs. 2 EStG).

Beispiel: 1.000 € richtig verteilt

Lea erwartet für 2026 auf ihrem Tagesgeldkonto bei Bank A 300 € Zinsen. In ihrem Depot bei Broker B fallen 900 € steuerpflichtige Erträge an (nach Teilfreistellung). Zusammen sind das 1.200 €.

Verteilung Steuerabzug bei B Ergebnis
A: 300 €, B: 700 € 200 € × 26,375 % = 52,75 € richtig, nichts zurückzuholen
A: 1.000 €, B: 0 € 900 € × 26,375 % = 237,38 € 700 € Freibetrag bei A ungenutzt

Im zweiten Fall zahlt Lea zunächst 184,63 € zu viel. Sie bekommt sie nur zurück, wenn sie eine Steuererklärung mit Anlage KAP abgibt. Das Gesetz nennt genau diesen Fall: Bei nicht ausgeschöpftem Sparer-Pauschbetrag kannst du die Veranlagung beantragen (§ 32d Abs. 4 EStG). Die 26,375 % sind 25 % Steuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, ohne Kirchensteuer.

Was oft schiefgeht

  • Alte Aufträge bleiben stehen. Nach einem Bankwechsel liegt der Freibetrag oft noch bei einer Bank, die kaum noch Erträge zahlt. Prüfe die Verteilung einmal im Jahr.
  • Die Summe ist zu hoch. Mehr als 1.000 € beziehungsweise 2.000 € dürfen es nicht sein. Die Meldungen nach § 45d EStG machen das sichtbar.
  • Die Vorabpauschale wird vergessen. Auch bei thesaurierenden ETFs entsteht jedes Jahr ein steuerpflichtiger Betrag, den die Bank im Januar belastet. Der Freistellungsauftrag beim Depot deckt ihn ab. Wie viel das ist, zeigt der Vorabpauschale-Rechner.
  • Kinder haben einen eigenen Pauschbetrag. Ein Konto auf den Namen des Kindes braucht einen eigenen Freistellungsauftrag mit der Steuer-ID des Kindes.
  • Der Auftrag senkt keine Steuer über dem Freibetrag. Was darüber liegt, wird mit der Abgeltungsteuer belastet. Bei sehr niedrigem Einkommen kann die Günstigerprüfung weniger Steuer ergeben.

Was das für deinen Plan heißt

Der Freistellungsauftrag ändert nicht, wie viel Steuer du insgesamt schuldest. Er ändert, wann du sie zahlst und ob du dafür eine Steuererklärung brauchst. Für die Planung zählt deshalb vor allem der Pauschbetrag selbst: Bis zu 1.000 € Ertrag im Jahr bleiben steuerfrei, bei einem Paar 2.000 €. Der ETF-Sparplanrechner rechnet ihn bei der Steuer auf deine Erträge mit ein.

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Quellen