Seit dem 1. Januar 2026 bleiben bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei, wenn du nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Angestellte oder Angestellter weiterarbeitest. Das ist die Aktivrente. Sie ist keine eigene Rente, sondern ein Steuerfreibetrag, und sie gilt unabhängig davon, ob du deine Rente schon beziehst.
Dieser Ratgeber erklärt, wer die Aktivrente nutzen kann, wie die Monatsgrenze funktioniert, welche Sozialabgaben trotzdem anfallen und ob es sich lohnt, die Rente aufzuschieben. Stand: 25. Oktober 2026. Grundlage ist das Aktivrentengesetz, BGBl. 2025 I Nr. 361, mit dem neuen § 3 Nr. 21 EStG.
1. Die Regel
Arbeitslohn aus einer Beschäftigung ist bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Du hast die Regelaltersgrenze erreicht, du arbeitest als Arbeitnehmer, und dein Arbeitgeber muss für dich Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Die Befreiung beginnt im Monat nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Für jeden Monat, in dem die Bedingungen nicht vorliegen, sinkt der Jahresbetrag um ein Zwölftel.
Der steuerfreie Lohn unterliegt nach dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums nicht dem Progressionsvorbehalt. Er erhöht also nicht den Steuersatz auf deine Rente oder andere Einkünfte. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug; eine Steuererklärung nur wegen der Aktivrente ist nicht nötig.
2. Wer sie nutzen kann, und wer nicht
Begünstigt ist Arbeitslohn aus einer regulär sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Was du vorher beruflich gemacht hast, spielt keine Rolle: Auch frühere Selbstständige oder pensionierte Beamte können die Aktivrente nutzen, wenn sie jetzt angestellt arbeiten. Auch der Krankenversicherungsstatus ist egal. Nach den Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums sind ausgeschlossen:
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Gewerbe,
- Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie Abgeordnetenbezüge,
- Minijobs, egal wie die Lohnsteuer erhoben wird,
- Abfindungen in der Regel,
- jede Arbeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze, auch bei vorgezogener Rente mit 63.
Die Regelaltersgrenze hängt nach § 235 SGB VI vom Geburtsjahr ab. Für die Jahrgänge, die jetzt in Rente gehen:
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Dein genaues Datum zeigt der Renteneintrittsalter-Rechner.
3. 2.000 Euro pro Monat, ohne Übertrag
Praktisch wirkt die Aktivrente als Grenze von 2.000 Euro je Monat. Was du in einem Monat nicht ausschöpfst, verfällt; es lässt sich weder vor- noch zurücktragen. Das gilt auch für Weihnachtsgeld und Boni: Sie sind nur steuerfrei, soweit sie zusammen mit dem Monatslohn unter 2.000 Euro bleiben und auf Monate entfallen, in denen die Voraussetzungen vorlagen.
Im Jahr, in dem du die Regelaltersgrenze erreichst, zählt nur der Rest des Jahres. Das Bundesfinanzministerium nennt ein Beispiel: Wer die Grenze im April erreicht und ab Mai arbeitet, kann die Aktivrente für acht Monate nutzen, also höchstens 16.000 Euro. Wer mehrere Jobs hat, kann den Freibetrag beim Lohnsteuerabzug nur bei einem Arbeitgeber nutzen; einen Rest kannst du mit der Steuererklärung für den zweiten Job beantragen.
4. Rechenbeispiele
Angenommen, dein zu versteuerndes Einkommen aus Rente und sonstigen Einkünften liegt bei 15.000 Euro im Jahr. Gerechnet ist mit dem Einkommensteuertarif 2026, ohne Kirchensteuer und ohne die Vorsorgeaufwendungen aus dem Gehalt. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird laut Bundesfinanzministerium voll beim steuerpflichtigen Teil des Lohns berücksichtigt.
| Gehalt | Steuerpflichtiger Lohn | Steuer ohne Aktivrente | Steuer mit Aktivrente | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 € im Monat | 6.000 € statt 30.000 € | 8.427 € | 1.514 € | 6.913 € (576 € im Monat) |
| 1.500 € im Monat | 0 € statt 18.000 € | 4.721 € | 435 € | 4.286 € (357 € im Monat) |
Bei 1.500 Euro im Monat bleiben jeden Monat 500 Euro Freibetrag ungenutzt. Sie verfallen, auch wenn im Dezember ein Bonus kommt, der den Monat über 2.000 Euro hebt.
5. Sozialabgaben bleiben
Die Aktivrente befreit nur von der Einkommensteuer. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden auf den Lohn wie bisher fällig. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung kommt es darauf an, ob du schon Rente beziehst:
- Mit Vollrente wegen Alters: Du selbst bist nach § 5 Abs. 4 SGB VI rentenversicherungsfrei, der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil trotzdem. Du kannst gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dann zahlst du deinen Anteil auch, und die Beiträge erhöhen später deine Rente.
- Ohne Rentenbezug: Du bleibst rentenversicherungspflichtig, Beiträge zahlen beide Seiten, und jedes Jahr kommen Entgeltpunkte dazu.
- Arbeitslosenversicherung: Nach der Regelaltersgrenze zahlst du keinen Beitrag mehr; der Arbeitgeber zahlt seine Hälfte nach § 346 Abs. 3 SGB III weiter.
6. Rente beziehen oder aufschieben?
Die Aktivrente gilt in beiden Fällen. Seit 2023 gibt es für Altersrenten auch keine Hinzuverdienstgrenze mehr; du kannst also Rente beziehen und unbegrenzt dazuverdienen. Wie die Flexirente Arbeit und Rente verbindet, erklärt unser Glossar.
Schiebst du die Rente über die Regelaltersgrenze hinaus auf, steigt sie nach § 77 SGB VI für jeden Monat um 0,5 Prozent. Ein Beispiel mit 1.600 Euro Bruttorente: Zwölf Monate Aufschub bringen 6 Prozent, also 96 Euro mehr im Monat, lebenslang. Dafür verzichtest du auf 19.200 Euro Rente in diesem Jahr. Rein rechnerisch, ohne Steuern, Beiträge und Anpassungen, holst du das nach knapp 17 Jahren wieder herein.
Dazu kommen Entgeltpunkte aus dem Lohn. Bei 30.000 Euro Jahresgehalt und dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro sind das rund 0,58 Punkte, beim heutigen Rentenwert etwa 24,56 Euro Monatsrente. Diese Punkte bekommst du auch, wenn du die Rente beziehst und auf die Versicherungsfreiheit verzichtest.
Ob sich der Aufschub lohnt, hängt von deiner Gesundheit, deinem Bedarf und deinen Steuern ab. Wer das Geld nicht braucht und mit einem langen Ruhestand rechnet, profitiert eher. Wer die Rente sofort bezieht, kann sie anlegen oder Ausgaben decken, die sonst aus dem Vermögen kämen.
7. Teilzeit und Midijob
Die Aktivrente lohnt sich auch für Teilzeit. Ein Midijob mit Lohn zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat (Werte 2026) ist begünstigt und bleibt damit ganz steuerfrei. Ein Minijob ist es nicht. Teilzeit nutzt den Freibetrag allerdings nur teilweise, weil ungenutzte Beträge verfallen. Wie sich weniger Stunden auf dein Netto und deinen Plan auswirken, zeigt der Teilzeitrechner. Der Ratgeber Teilzeit finanzieren erklärt die langfristigen Folgen.
8. Weiterarbeiten planen
Ob Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze für dich sinnvoll ist, hängt am Ende vom ganzen Haushalt ab: Rentenhöhe, Ausgaben, Vermögen und Gesundheit. Mehr zur jährlichen Rentenerhöhung 2027 findest du in unserem Ratgeber.
In Zenarios kannst du Arbeitsende und Rentenbeginn getrennt eintragen, Teilzeit nach der Regelaltersgrenze planen und vergleichen, wie sich ein späterer Rentenbeginn auswirkt. Die App braucht kein Konto. Ihre Steuer- und Rentenregeln sind vereinfacht; sie ersetzen keine Steuerberatung und keine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.
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Häufige Fragen
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und für die der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss. Ausgeschlossen sind Einkünfte aus Selbstständigkeit, Beamtenbesoldung, Minijobs und Arbeit vor der Regelaltersgrenze.
Muss ich für die Aktivrente meine Rente beziehen?
Nein. Die Steuerbefreiung gilt, egal ob du die Rente beziehst oder aufschiebst. Ein Aufschub erhöht die Rente um 0,5 Prozent für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze.
Fallen auf die Aktivrente Sozialabgaben an?
Ja. Die Aktivrente befreit nur von der Einkommensteuer. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bleiben, und ob du Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlst, hängt davon ab, ob du bereits eine Vollrente wegen Alters beziehst.
Kann ich nicht genutzte Beträge übertragen?
Nein. Die Befreiung gilt pro Monat bis 2.000 Euro. Was du in einem Monat nicht nutzt, etwa in Teilzeit, verfällt, und Sonderzahlungen sind nur innerhalb dieser Monatsgrenze steuerfrei.
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