Renteneintrittsalter-Rechner
Gib Geburtsdatum und Versicherungsjahre ein: Du siehst deine Regelaltersgrenze, den frühesten Rentenbeginn, das erste Alter ohne Abschlag und was jede Variante im Monat bringt.
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Deine Regelaltersgrenze: 67 Jahre. Die Rente beginnt im Mai 2033.
Ein Beginn mit 63 (ab Mai 2029) als „Langjährig Versicherte, 35 Jahre (mit Abschlag)“ kostet dauerhaft 14,4 %: rund 1.393 € brutto im Monat statt 1.750 € mit 67. Wartest du bis 67, bekommst du in Summe erst mehr, wenn du älter als 82 Jahre und 7 Monate wirst.
- Regelaltersrente ab
- Mai 2033
- Frühester Beginn
- 63 Jahre
- Ohne Abschlag ab
- 65 Jahre
- Dein Beginn mit 63
- 1.393 €
Mit 67
Mai 2029 · −14,4 %
Mai 2031
−14,4 % · brutto im Monat
- Rente
- Zur Regelaltersgrenze
Was wäre, wenn… Bruttorente im Monat
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| Rentenart | Alter | Erste Zahlung | Abschlag | Brutto im Monat |
|---|---|---|---|---|
| Langjährig Versicherte, 35 Jahre (mit Abschlag) | 63 Jahre | Mai 2029 | −14,4 % | 1.393 € |
| Besonders langjährig Versicherte, 45 Jahre | 65 Jahre | Mai 2031 | keiner | 1.688 € |
| Regelaltersrente | 67 Jahre | Mai 2033 | keiner | 1.750 € |
Nächster Schritt
So rechnet der Renteneintrittsalter-Rechner
Es gibt nicht die eine Altersrente, sondern mehrere. Welche du wann bekommen kannst, hängt von deinem Geburtsjahr und deinen Versicherungsjahren ab. Der Rechner prüft alle für deine Daten.
- Regelaltersrente. Mit 67 ab Jahrgang 1964, für die Jahrgänge 1959 bis 1963 mit 66 Jahren plus zwei Monaten je Jahrgang. Fünf Versicherungsjahre genügen.
- Langjährig Versicherte (35 Jahre). Ab 63, aber mit 0,3 % Abschlag für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze, lebenslang. Ab Jahrgang 1964 heißt Rente mit 63: 48 Monate früher und 14,4 % weniger.
- Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre). Ohne Abschlag, ab Jahrgang 1964 aber erst mit 65 (Jahrgänge 1953 bis 1963: 63 plus zwei Monate je Jahrgang). Früher geht diese Rente auch mit Abschlag nicht.
- Schwerbehinderte Menschen (GdB ab 50, 35 Jahre). Ohne Abschlag mit 65, ab 62 mit bis zu 10,8 % Abschlag.
- Später als zur Regelaltersgrenze. Jeder Monat bringt 0,5 % mehr, lebenslang (§ 77 SGB VI).
Deine Versicherungsjahre zählt der Rechner weiter: Bis zum Rentenbeginn kommt jedes Jahr eines dazu. So sieht er, wann du 35 oder 45 Jahre erreichst.
Der erste Rentenmonat. Ein Lebensjahr vollendest du rechtlich am Ende des Tages vor deinem Geburtstag. Die Rente gibt es ab dem Monat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind (§ 99 SGB VI). Meist ist das der Monat nach deinem Geburtstag. Bist du am 1. geboren, erreichst du das Alter schon am letzten Tag des Vormonats, und die Rente beginnt im Geburtstagsmonat.
Die Höhe. Deine jährliche Renteninformation nennt zwei Beträge: die bisher erreichte Rente und eine Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze, wenn du weiter so einzahlst wie in den letzten fünf Jahren. Für einen früheren Beginn liegt der Rechner zeitanteilig dazwischen, denn dir fehlen Beitragsjahre. Dann zieht er den Abschlag ab. Nach der Regelaltersgrenze schlägt er 0,5 % im Monat auf die Hochrechnung. Weitere Rentenpunkte aus Arbeit nach der Regelaltersgrenze rechnet er nicht mit.
Beispiel: Jahrgang 1966 mit 43 Versicherungsjahren
Geboren am 15. April 1966, mit 17 in die Ausbildung gestartet, heute 43 Versicherungsjahre. Die Regelaltersgrenze liegt bei 67, die erste Rente kommt im Mai 2033. Laut Renteninformation sind 1.750 € brutto im Monat zu erwarten, 1.550 € sind schon erreicht.
- Mit 63 (ab Mai 2029) als langjährig Versicherte: 14,4 % Abschlag, rund 1.393 € im Monat.
- Mit 65 (ab Mai 2031): Bis dahin sind 45 Jahre voll, also kein Abschlag. Rund 1.688 € im Monat, etwas weniger als mit 67, weil zwei Beitragsjahre fehlen.
- Mit 67 (ab Mai 2033): die vollen 1.750 €.
Ist die Rente mit 63 ein schlechtes Geschäft? Sie zahlt vier Jahre früher. Bis 67 zu warten bringt in Summe erst mehr, wenn du älter als 82 Jahre und 7 Monate wirst, ohne Zinsen und vor Steuern. Den größeren Teil des Unterschieds im Monat macht der Abschlag aus, den Rest die fehlenden Beitragsjahre.
Rente mit 63, 65 oder 70?
Die Rente mit 63 gibt es weiter für alle mit 35 Versicherungsjahren, aber nicht mehr ohne Abschlag: Ab Jahrgang 1964 fehlen lebenslang 14,4 %. Abschlagsfrei mit 63 ging es nur für Jahrgänge vor 1953 mit 45 Jahren. Seitdem steigt die Grenze in Zwei-Monats-Schritten, bis 65 ab Jahrgang 1964. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist deshalb heute eine Rente mit 64 oder 65.
Welche Zeiten zählen? Für die 35 Jahre zählt jeder Monat mit rentenrechtlichen Zeiten, auch Kindererziehung (§ 51 Abs. 3 SGB VI). Für die 45 Jahre ist es enger: Pflichtbeiträge aus Arbeit zählen, Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag des Kindes ebenso. Arbeitslosengeld zählt, nur in den letzten zwei Jahren vor der Rente nicht, außer bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Prüfe deinen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die Rente mit 70 bringt 0,5 % mehr für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze. Ab Jahrgang 1964 sind das mit 70 dauerhaft 18 % mehr. Seit dem 1. Januar 2026 bekommst du als Arbeitnehmer nach der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei (Aktivrente). Das gilt nur für Angestellte, nicht für Selbstständige oder Minijobs, und Sozialabgaben fallen weiter an.
Für eine vorgezogene Altersrente musst du nicht aufhören zu arbeiten: Eine Hinzuverdienstgrenze sieht das Gesetz seit 2023 nicht mehr vor. Du kannst auch eine Teilrente von mindestens 10 % der Vollrente nehmen (§ 42 SGB VI) und sie mit Teilzeit verbinden. Mehr dazu im Glossar unter Flexirente.
Was der Rechner nicht weiß
Er kennt die gesetzlichen Altersgrenzen und Abschläge. Deinen Versicherungsverlauf, angerechnete Zeiten im Einzelnen und den Vertrauensschutz für ältere Jahrgänge prüft er nicht. Die Beträge sind brutto, vor Kranken- und Pflegeversicherung und Einkommensteuer. Was netto bleibt und was dir fehlt, rechnet der Rentenlücke-Rechner.
Die größere Frage ist oft, wovon du die Jahre bis zur Rente lebst. Der Rentenbrücke-Rechner prüft, ob dein Erspartes reicht. Wie Rente, Steuern und Krankenversicherung beim frühen Ausstieg zusammenspielen, erklärt FIRE in Deutschland. Zenarios rechnet alles in einem Plan zusammen: deine Rentenalter, dein Vermögen, Steuern und Ausgaben, Jahr für Jahr.
Häufige Fragen
Wann kann ich in Rente gehen?
Ohne Abschlag zur Regelaltersgrenze: mit 67 ab Jahrgang 1964. Für ältere Jahrgänge steigt sie in Stufen, 66 für 1958, dann je Jahrgang zwei Monate mehr, also 66 Jahre und 2 Monate für 1959 bis 66 Jahre und 10 Monate für 1963 (§ 35 und § 235 SGB VI). Dafür reichen fünf Versicherungsjahre. Mit 35 oder 45 Versicherungsjahren geht es früher.
Gibt es die Rente mit 63 noch?
Ja, für langjährig Versicherte mit 35 Jahren, aber mit 0,3 % Abschlag für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze. Ab Jahrgang 1964 sind das 48 Monate und 14,4 % weniger, lebenslang: Aus 1.500 € werden 1.284 €. Ohne Abschlag geht es mit 45 Versicherungsjahren, ab Jahrgang 1964 aber erst mit 65, nicht früher.
Ab wann wird die Rente gezahlt?
Ab dem Monat nach dem Geburtstagsmonat, wenn du sie innerhalb von drei Monaten beantragst. Wer am 1. eines Monats geboren ist, vollendet sein Lebensjahr schon am Ende des Vortags; die Rente beginnt dann im Geburtstagsmonat. Geboren am 15. April 1966: erste Rente im Mai 2033. Geboren am 1. April 1966: im April 2033.
Lohnt es sich, bis zur Regelaltersgrenze zu warten?
Rechnet man nur den Abschlag von 14,4 %, holt eine Rente ab 67 die Rente ab 63 in Summe erst mit etwa 90 Jahren und 9 Monaten ein. Fehlen durch den frühen Ausstieg auch Beitragsjahre, ist der Unterschied im Monat größer, und Warten lohnt sich früher. Der Rechner zeigt diese Grenze für deine Zahlen, vor Steuern und ohne Zinsen.
Was bringt die Rente mit 70?
Jeder Monat nach der Regelaltersgrenze bringt 0,5 % mehr, lebenslang. Ab Jahrgang 1964 sind das bei Beginn mit 70 statt 67 genau 36 Monate und 18 % mehr. Wer als Arbeitnehmer weiterarbeitet, bekommt seit 2026 außerdem bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei (Aktivrente).
Wann können schwerbehinderte Menschen in Rente gehen?
Mit anerkanntem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren: ab Jahrgang 1964 ohne Abschlag mit 65, mit Abschlag ab 62. Der Abschlag beträgt 0,3 % je Monat, höchstens 10,8 % (§ 37 SGB VI). Für ältere Jahrgänge gelten nach § 236a niedrigere Altersgrenzen.
Quellen
- § 35 SGB VI: Regelaltersrente
- § 235 SGB VI: Regelaltersgrenze für Jahrgänge vor 1964
- § 36 SGB VI: Altersrente für langjährig Versicherte
- § 38 SGB VI: Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- § 236b SGB VI: besonders langjährig Versicherte, Jahrgänge vor 1964
- § 37 SGB VI: Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- § 236a SGB VI: schwerbehinderte Menschen, Jahrgänge vor 1964
- § 51 SGB VI: Anrechenbare Zeiten für 35 und 45 Jahre
- § 77 SGB VI: Zugangsfaktor, Abschläge und Zuschläge
- § 99 SGB VI: Beginn der Rente
- § 187 BGB: Berechnung des Lebensalters
- § 42 SGB VI: Vollrente und Teilrente
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Aktivrente