Hier stehen die Steuer-, Sozialversicherungs-, Lohn- und Rentenwerte für 2026 und 2027, von denen die meisten Haushaltsplanungen abhängen. Bei jedem Wert für 2027 steht, wie weit das Verfahren ist. Stand: 25. Oktober 2026. Mehrere Werte sind noch Entwürfe.
Die Werte für 2026 gelten. Sie stammen aus Gesetzes- und Verordnungstexten, vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder vom Bundesfinanzministerium (BMF). Für 2027 bedeuten die Angaben: beschlossen (Gesetz oder Verordnung verkündet), Kabinettsbeschluss (von der Bundesregierung beschlossen, Bundesrat steht noch aus) und Entwurf (Regierungsentwurf im Bundestag, Werte können sich noch ändern). Jeder Wert ist mit seiner Quelle verlinkt. Ändert sich ein Status, aktualisieren wir die Seite.
Einkommensteuer und Kapitalanlage
| Wert | 2026 | 2027 | Status 2027 | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | Entwurf | § 32a EStG |
| Kinderfreibetrag je Elternteil (inkl. BEA-Freibetrag) | 3.414 € + 1.464 € = 4.878 € | 3.564 € + 1.464 € = 5.028 € | Entwurf | § 32 EStG |
| Kindergeld je Kind und Monat | 259 € | 267 € | Entwurf | § 66 EStG |
| Sparer-Pauschbetrag | 1.000 € / 2.000 € zusammen | 1.000 € / 2.000 € zusammen | keine Änderung geplant | § 20 Abs. 9 EStG |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € | Entwurf | § 9a EStG |
| Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) | 0,38 € je km ab dem ersten km | 0,38 € je km | keine Änderung geplant | § 9 Abs. 2 EStG |
| Basiszins für die Vorabpauschale | 3,20 % | erscheint im Januar 2027 | noch offen | BMF, 13.01.2026 |
| Aktivrente (steuerfreier Arbeitslohn nach der Regelaltersgrenze) | 2.000 € im Monat, 24.000 € im Jahr | 24.000 € im Jahr | beschlossen | § 3 Nr. 21 EStG |
Alle Einkommensteuerwerte für 2027 stammen aus dem Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (BT-Drs. 21/8235). Das Kabinett hat ihn am 2. September 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war am 8. Oktober 2026. Ein Gesetz ist er noch nicht. Der Entwurf lässt außerdem den Steuersatz von 45 % schon bei 250.000 € beginnen und führt ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen (Einzelveranlagung) einen Satz von 47 % ein. Die Pauschsteuer des Arbeitgebers für Minijobs soll von 2 % auf 5 % steigen.
Die Pendlerpauschale beträgt seit 2026 schon ab dem ersten Kilometer 0,38 €. Bis 2025 galten für die Kilometer 1 bis 20 nur 0,30 €. Die Vorabpauschale für 2026 wird mit dem Basiszins von 3,20 % berechnet. Sie gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen und wird deshalb Anfang 2027 besteuert.
Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze
| Wert | 2026 | 2027 | Status 2027 | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € im Monat, 101.400 € im Jahr | 8.850 € im Monat, 106.200 € im Jahr | Kabinettsbeschluss | § 4 SVBezGrV 2026 |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € im Monat, 69.750 € im Jahr | 6.375 € im Monat, 76.500 € im Jahr | Kabinettsbeschluss | § 2 SVBezGrV 2026 |
| Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) | 77.400 € im Jahr (6.450 € im Monat) | 84.150 € im Jahr (7.012,50 € im Monat) | Kabinettsbeschluss | § 2 SVBezGrV 2026 |
| Beitragssatz Rentenversicherung | 18,6 % | voraussichtlich 18,6 % | Prognose, noch nicht festgesetzt | DRV |
| Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung | 14,6 % (ermäßigt 14,0 %) | 14,6 % (ermäßigt 14,0 %) | beschlossen, unverändert | § 241 SGB V |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % | 2,9 % geschätzt | noch offen: BMG gibt ihn bis 1.11.2026 bekannt | Schätzerkreis |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 3,6 % | unverändert | BMG |
| Kinderlosenzuschlag (ab 23) | +0,6 Punkte (4,2 % gesamt) | +0,9 Punkte (4,5 % gesamt) | Entwurf | BMG, PNOG |
| Beitragssatz Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 2,6 % | beschlossen, unverändert | § 341 SGB III |
Das Kabinett hat die Rechengrößen für 2027 am 7. Oktober 2026 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen (Bundesregierung, 12.10.2026). Die Grenze in der Krankenversicherung steigt stärker als die Löhne. Grund ist § 223 Abs. 4 SGB V: Er schlägt zur normalen Fortschreibung 3.600 € im Jahr auf. Diese Regel ist beschlossen; den genauen Betrag legt die Verordnung fest.
Deinen tatsächlichen Zusatzbeitrag setzt deine Krankenkasse fest; er kann vom Durchschnitt von 2,9 % abweichen. In der Pflegeversicherung zahlen Eltern mit zwei bis fünf Kindern unter 25 ab dem zweiten Kind 0,25 Punkte weniger je Kind. Der höhere Kinderlosenzuschlag ab 2027 steht im Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026. Die 18,6 % in der Rentenversicherung für 2027 sind die Vorausberechnung im Rentenversicherungsbericht 2025. Eine Verordnung dazu gibt es noch nicht.
Mindestlohn, Minijob, Familie und Rente
| Wert | 2026 | 2027 | Status 2027 | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Mindestlohn | 13,90 € pro Stunde | 14,60 € pro Stunde | beschlossen | § 1 MiLoV5 |
| Minijob-Grenze | 603 € im Monat | 633 € im Monat | beschlossen (folgt dem Mindestlohn) | § 8 Abs. 1a SGB IV |
| Midijob (Übergangsbereich) | 603,01 € bis 2.000 € im Monat | 633,01 € bis 2.000 € im Monat | beschlossen | § 20 Abs. 2 SGB IV |
| Einkommensgrenze Elterngeld (Paar oder Alleinerziehende) | 175.000 € zu versteuerndes Einkommen | 175.000 € | beschlossen, unverändert | § 1 Abs. 8 BEEG |
| Aktueller Rentenwert | 42,52 € ab 1. Juli 2026 | wird im Frühjahr 2027 für den 1. Juli festgelegt | noch offen | § 1 RWBestV 2026 |
Die Minijob-Grenze ist der Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet. Deshalb steigt sie 2027 automatisch. Bei beiden Mindestlöhnen reicht sie für etwa 43 Stunden im Monat. Die Elterngeld-Grenze gilt für Geburten ab dem 1. April 2025. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungsjahr vor der Geburt, bei Paaren die Summe beider Einkommen.
Der Rentenwert ist am 1. Juli 2026 um 4,24 % gestiegen, von 40,79 € auf 42,52 €. Ein 2026 erworbener Entgeltpunkt bringt also heute 42,52 € Monatsrente. Den Wert ab Juli 2027 bestimmt die Lohnentwicklung; er wird im Frühjahr 2027 festgelegt. Der Rentenversicherungsbericht 2025 rechnete mit 44,32 €. Er ging aber von einem angenommenen Wert für Juli 2026 aus, der zu niedrig war. Nimm die Zahl deshalb nur als Modellrechnung.
Was sich für dich ändert: kurze Beispiele
- Angestellt mit 80.000 € im Jahr. Das liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag zahlst du 2026 höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung (8,75 % von 5.812,50 €). Gelten die Kabinettswerte und 2,9 %, sind es 2027 557,81 €, also rund 49 € mehr im Monat. Dein Anteil zur Pflegeversicherung (1,8 %, mit Kindern) steigt von 104,63 € auf 114,75 €. Der Rentenbeitrag ändert sich durch die Grenze nicht, weil 80.000 € unter beiden Rentengrenzen liegen.
- Pendeln, 20 km einfach, 220 Arbeitstage. 20 × 0,38 € × 220 = 1.672 € Werbungskosten im Jahr 2026. Nach altem Recht waren es 1.320 €. Steuerlich wirkt nur der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, hier 442 €. Kommt der Pauschbetrag von 1.430 € wie im Entwurf, bleiben 2027 davon 242 €.
- ETF-Anleger. Ein thesaurierender Aktien-ETF mit 10.000 € am 1. Januar 2026 hat einen Basisertrag von 10.000 € × 3,20 % × 70 % = 224 €, höchstens aber den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres. Nach 30 % Teilfreistellung sind 156,80 € steuerpflichtig. Ist dein Sparer-Pauschbetrag schon verbraucht, kostet das rund 41 € Steuer und Soli. Die Bank zieht sie im Januar 2027 vom Konto ein.
- Familie mit zwei Kindern. 2026 gibt es 518 € Kindergeld im Monat, 6.216 € im Jahr. Mit den 267 € je Kind aus dem Entwurf wären es 2027 6.408 €. Bei hohem Einkommen prüft das Finanzamt automatisch, ob die Kinderfreibeträge mehr bringen (Günstigerprüfung).
- Minijob. Bei 603 € und 13,90 € Stundenlohn sind 2026 rund 43 Stunden im Monat möglich. Bei 633 € und 14,60 € sind es 2027 ebenfalls rund 43 Stunden.
- Arbeiten nach der Regelaltersgrenze. Wer danach weiter angestellt arbeitet, bekommt mit der Aktivrente bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei. Sozialversicherungsbeiträge fallen trotzdem an. Für Selbstständige und Minijobs gilt die Aktivrente nicht.
Welche Zenarios-Rechner diese Werte nutzen
- Der Brutto-Netto-Rechner nutzt den Steuertarif 2026, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze mit dem Zusatzbeitrag deiner Kasse und dem Kinderlosenzuschlag sowie die Grenzen für Minijob und Midijob.
- Der Vorabpauschale-Rechner und der ETF-Sparplanrechner nutzen Basiszins, Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag.
- Der Rentenlücken-Rechner nutzt den Rentenwert und die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Der Teilzeitrechner zeigt, wie viele Rentenpunkte du durch weniger Arbeit verlierst.
- Der Elterngeld-Rechner nutzt das Kindergeld und die Einkommensgrenze von 175.000 €.
- Der Renteneintrittsalter-Rechner ermittelt deinen frühestmöglichen Rentenbeginn und den Abschlag von 0,3 % je Monat.
Fahrtkosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag bekommst du über die Steuererklärung zurück. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt die Lohnsteuer und bildet sie nicht ab. Wie Steuern über viele Jahre zusammenspielen, zeigt der Steuerplan in Zenarios. Die Rentenwerte im Zusammenhang erklärt der Ratgeber FIRE in Deutschland.
Selbst nachrechnen
Häufige Fragen
Welche Werte für 2027 stehen schon fest?
Stand 25. Oktober 2026 sind der Mindestlohn von 14,60 €, die Minijob-Grenze von 633 € und die Regel zur höheren Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenzen 2027 sind ein Kabinettsbeschluss, der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Einkommensteuerwerte 2027, darunter Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmer-Pauschbetrag, sind ein Regierungsentwurf.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
2026 liegt sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr), in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr). Auf Einkommen darüber fallen keine weiteren Beiträge an.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und 2027?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde und ab 1. Januar 2027 14,60 € pro Stunde. Beide Stufen legt die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) fest.
Wird die Seite aktualisiert, wenn sich Werte für 2027 ändern?
Ja. Die Werte für 2027 tragen ihren Verfahrensstand. Stimmt der Bundesrat den Rechengrößen zu, gibt das BMG den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bekannt oder wird das Einkommensteuergesetz beschlossen, werden Tabelle und Status angepasst.
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