Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer-Rechner
Wer bekommt wie viel von wem? Du siehst Steuerklasse, Freibeträge, die Steuer nach dem Stufentarif mit Härteausgleich und was es bringt, Schenkungen auf mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume zu verteilen.
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Erbschaftsteuer: 27.500 €.
Steuerklasse I: Nach 400.000 € Freibeträgen werden 250.000 € mit 11 % besteuert. 622.500 € bleiben beim Empfänger. Zu Lebzeiten in zwei Schenkungen im Abstand von zehn Jahren wären es 0 €.
- Erbschaftsteuer
- 27.500 €
- Steuerpflichtiger Erwerb
- 250.000 €
- Effektiver Steuersatz
- 4,2 %
- Bleibt beim Empfänger
- 622.500 €
11 % · Klasse I
Nach 400.000 € Freibeträgen
Steuer im Verhältnis zum Wert
- Durch Freibeträge gedeckt400.000 €
- Versteuert, bleibt222.500 €
- Erbschaftsteuer27.500 €
Was wäre, wenn… Erbschaftsteuer
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| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Wert des Erwerbs | 650.000 € |
| Persönlicher Freibetrag, Steuerklasse I | −400.000 € |
| Steuerpflichtiger Erwerb, auf 100 € abgerundet | 250.000 € |
| Steuer mit 11 % | 27.500 € |
| Erbschaftsteuer | 27.500 € |
| Derselbe Wert als 2 Schenkungen im Abstand von 10 Jahren: Steuer gesamt | 0 € |
| Als 3 Schenkungen im Abstand von 10 Jahren: Steuer gesamt | 0 € |
Nächster Schritt
So rechnet der Erbschaftsteuer-Rechner
Erbschaftsteuer (oft auch Erbschaftssteuer geschrieben) und Schenkungsteuer stehen im selben Gesetz, dem ErbStG. Der Rechner geht es in derselben Reihenfolge durch wie das Finanzamt:
- Steuerklasse (§ 15). Klasse I: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkel, Eltern und Großeltern im Erbfall. Klasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, und Eltern oder Großeltern bei einer Schenkung. Klasse III: alle anderen, auch unverheiratete Partner.
- Steuerbefreiungen (§ 13). Hausrat bleibt in Klasse I bis 41.000 € steuerfrei, andere bewegliche Gegenstände wie ein Auto bis weitere 12.000 €; in den Klassen II und III zusammen 12.000 €. Das Familienheim kann ganz steuerfrei sein, dazu unten mehr.
- Freibeträge (§§ 16, 17). Der persönliche Freibetrag nach Verwandtschaft, im Erbfall dazu der Versorgungsfreibetrag für Ehepartner (256.000 €) oder Kinder unter 27 (10.300 bis 52.000 €). Steuerfreie Hinterbliebenenrenten mindern ihn um ihren Kapitalwert; den kannst du unter „Weitere Annahmen“ eintragen.
- Frühere Schenkungen (§ 14). Was dieselbe Person dir in den letzten zehn Jahren geschenkt hat, wird hinzugerechnet. Die Steuer darauf nach heutigem Recht wird angerechnet, oder die tatsächlich gezahlte, wenn sie höher war. Weniger als auf den neuen Erwerb allein wird es aber nie.
- Abrundung (§ 10). Der steuerpflichtige Erwerb wird auf volle 100 € abgerundet.
- Steuersatz (§ 19). Der Satz der Stufe gilt für den ganzen Betrag. Knapp über einer Wertgrenze begrenzt der Härteausgleich die Mehrsteuer auf die Hälfte des Betrags über der Grenze, bei Sätzen über 30 % auf drei Viertel. In Klasse I kosten 300.100 € mit 15 % eigentlich 45.015 €, mit Härteausgleich 33.050 €.
Beispiel: Ein Kind erbt Elternhaus und Erspartes
Ein Kind, 35 Jahre alt, erbt 650.000 € von einem Elternteil: das Haus für 450.000 € (140 m²) und den Rest als Erspartes. Nach dem Freibetrag von 400.000 € sind 250.000 € mit 11 % zu versteuern. Die Erbschaftsteuer beträgt 27.500 €, 4,2 % des Erbes.
Zieht das Kind sofort selbst ins Haus und wohnt dort zehn Jahre, ist das Haus steuerfrei, denn es liegt unter 200 m². Dann sind es 0 €. Wer innerhalb von zehn Jahren ohne zwingende Gründe auszieht, verliert die Befreiung rückwirkend.
Für Ehepartner ist der Unterschied noch größer. Eine Witwe, die 1.200.000 € erbt, davon 700.000 € Familienheim, zahlt 66.600 €, wenn sie das Haus verkauft, und 0 €, wenn sie weiter darin wohnt. Eine Größengrenze gibt es für Ehepartner nicht.
Freibetrag alle zehn Jahre nutzen
Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu, für jedes Paar aus Schenkendem und Beschenktem. Deshalb ist frühes Schenken der wirksamste Weg, Vermögen in der Familie weiterzugeben. Schenkt ein Elternteil einem Kind 1.200.000 € auf einmal, fallen 152.000 € Schenkungsteuer an. In zwei Schenkungen im Abstand von zehn Jahren sind es 44.000 €, in drei Schenkungen über je 400.000 € 0 €. Jeder Elternteil hat seinen eigenen Freibetrag; zu zweit geht also doppelt so viel.
Die Tabelle im Rechner zeigt diese Aufteilung für deine Zahlen. Schenkst du einem Kind eine Immobilie zu Lebzeiten, greift die Befreiung fürs Familienheim nicht. Schenken sich Ehepartner das selbst bewohnte Familienheim, bleibt das steuerfrei, ohne Zehn-Jahres-Frist (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a).
Wer am meisten zahlt
Nahe Verwandte in Klasse I zahlen selten viel. Andere spüren die Steuer deutlich: Eine Nichte, die 150.000 € erbt, behält 20.000 € steuerfrei und zahlt auf den Rest 20 %, also 26.000 €. Ein unverheirateter Partner, der 300.000 € erbt, zahlt 30 % auf 280.000 €, also 84.000 €. Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft ändern Steuerklasse und Freibetrag. Das ist eine Frage für die Rechtsberatung, nicht für einen Rechner.
Was der Rechner nicht weiß
Er nimmt den Wert, den du eingibst. In der Praxis bewertet das Finanzamt Immobilien nach dem Bewertungsgesetz, und dieser Wert kann vom gedachten Preis abweichen; vermietete Wohnungen zählen mit 90 % (§ 13d). Betriebsvermögen hat eigene Verschonungsregeln (§§ 13a, 13b), die der Rechner weglässt. Ebenso Schulden und Bestattungskosten, die nicht schon im eingegebenen Wert stecken, das Berliner Testament und Vermögen im Ausland. Eine Steuerberatung ersetzt er nicht.
Auch das Gesetz kann sich ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. und 13. Oktober 2026 zwei Verfahren verhandelt: über Freibeträge, Steuersätze und Immobilienbewertung und über die Verschonung von Betriebsvermögen. Ein Urteil könnte neue Regeln erzwingen.
Was ein Erbe für dich bedeutet, hängt vom Rest deines Plans ab. Der Zinseszinsrechner zeigt, was daraus werden kann. Mit dem Rechner Mieten oder kaufen prüfst du es als Eigenkapital für eine Immobilie, und Mieten oder kaufen: den ganzen Finanzplan vergleichen erklärt die Abwägung. Zenarios bringt Schenkungen, Erbschaften, Immobilie und Vermögen in einen Plan, für jedes Jahr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaft?
Das hängt von der Verwandtschaft ab: 500.000 € für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € je Kind (und für Enkel, deren Elternteil verstorben ist), 200.000 € für die übrigen Enkel, 100.000 € für Eltern und Großeltern im Erbfall und 20.000 € für alle anderen, auch Geschwister und unverheiratete Partner (§ 16 ErbStG). Im Erbfall kommen für Ehepartner 256.000 € und für Kinder unter 27 bis zu 52.000 € Versorgungsfreibetrag dazu (§ 17).
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind auf 650.000 €?
Nach dem Freibetrag von 400.000 € sind 250.000 € steuerpflichtig. In Steuerklasse I gilt dafür der Satz von 11 %, also 27.500 € Erbschaftsteuer. Steckt in den 650.000 € das Elternhaus und zieht das Kind selbst ein und wohnt dort zehn Jahre, bleibt das Haus bis 200 m² steuerfrei; in diesem Beispiel fiele dann keine Steuer an.
Welche Steuersätze gelten bei der Erbschaftsteuer?
Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern im Erbfall): 7 % bis 75.000 €, dann 11, 15, 19, 23, 27 und 30 % über 26 Mio. €. Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerfamilie, Eltern bei Schenkungen): 15 bis 43 %. Steuerklasse III (alle anderen): 30 % bis 6 Mio. €, darüber 50 %. Der Satz gilt für den ganzen steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den Teil über der Grenze.
Was ist der Härteausgleich?
Weil der Steuersatz für den ganzen Betrag gilt, würde schon ein Euro über einer Wertgrenze viel kosten. § 19 Abs. 3 ErbStG begrenzt die Mehrsteuer auf die Hälfte des Betrags über der Grenze (drei Viertel bei Sätzen über 30 %). In Steuerklasse I kosten 300.100 € steuerpflichtiger Erwerb mit 15 % eigentlich 45.015 €, mit Härteausgleich 33.050 €.
Kann ich alle zehn Jahre steuerfrei verschenken?
Ja. Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet; ist eine Schenkung älter als zehn Jahre, steht der Freibetrag wieder voll zur Verfügung (§ 14 ErbStG). 1,2 Mio. € auf einmal an ein Kind kosten 152.000 € Schenkungsteuer, zwei Schenkungen über je 600.000 € im Abstand von zehn Jahren 44.000 €, drei über je 400.000 € nichts.
Ändert sich die Erbschaftsteuer nach dem Bundesverfassungsgericht?
Möglicherweise. Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. Oktober 2026 über die Klage Bayerns gegen Freibeträge, Steuersätze und Immobilienbewertung verhandelt, am 13. Oktober 2026 über eine Verfassungsbeschwerde zur Verschonung von Betriebsvermögen. Ein Urteil gibt es noch nicht. Der Rechner nutzt das geltende Recht.
Quellen
- § 10 ErbStG: Steuerpflichtiger Erwerb, Abrundung
- § 13 ErbStG: Steuerbefreiungen (Hausrat, Familienheim)
- § 13d ErbStG: Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
- § 14 ErbStG: Berücksichtigung früherer Erwerbe
- § 15 ErbStG: Steuerklassen
- § 16 ErbStG: Freibeträge
- § 17 ErbStG: Besonderer Versorgungsfreibetrag
- § 19 ErbStG: Steuersätze und Härteausgleich
- Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung 48/2026: Verhandlung 1 BvF 1/23
- Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung 49/2026: Verhandlung 1 BvR 804/22