Erbschaftsteuer im Landkreis Ludwigslust-Parchim: Was Erben für ein Haus zahlen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. und 13. Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer verhandelt. In einem der Verfahren rügt Bayern unter anderem, dass die Freibeträge seit 2009 nicht angepasst wurden, obwohl die Immobilienpreise stark gestiegen sind. Die Urteile werden in einigen Monaten erwartet; bis dahin gelten die heutigen Regeln.

Wer was zahlt

Erbschaftsteuer, wenn eine Person das ganze Zuhause erbt, nicht selbst einzieht und sonst nichts erbt, zum durchschnittlichen Kaufpreis im Landkreis Ludwigslust-Parchim.

ErbeFreibetragWohnung 70 m² (126.000 €)Haus 135 m² (189.000 €)
Kind400.000 €0 €0 €
Enkelkind200.000 €0 €0 €
Geschwister, Nichte, Neffe20.000 €21.200 €33.800 €
Unverheiratete Partner20.000 €31.800 €50.700 €

Was der Freibetrag 2013 und heute abdeckt

Die Freibeträge sind seit 2009 unverändert. Wohnungen kosten im Landkreis Ludwigslust-Parchim heute 1.800 € je m², 2013 waren es 900 €: das 2,0-Fache. Häuser kosten im Landkreis Ludwigslust-Parchim heute 1.400 € je m², 2013 waren es 800 €: das 1,8-Fache. Damit deckt jeder Freibetrag weniger Wohnfläche:

ErbeWohnung 2013 → 2025Haus 2013 → 2025
Kind444 m² → 222 m²500 m² → 286 m²
Enkelkind222 m² → 111 m²250 m² → 143 m²
Geschwister, Partner22 m² → 11 m²25 m² → 14 m²

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So ist gerechnet

Kaufpreise: GREIX (IfW Kiel, ECONtribute und die Gutachterausschüsse), Durchschnitt je m² aus tatsächlichen Verkäufen, Jahreswerte. Typisches Zuhause: Wohnung 70 m², Haus 135 m², der Median der Wohnflächen verkaufter Objekte in den GREIX-Städten. Steuer nach heutigem Recht (§§ 15, 16, 19 ErbStG), zum Marktwert, ohne Schulden und ohne Familienheim-Befreiung.

Häufige Fragen

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind auf ein Haus im Landkreis Ludwigslust-Parchim?

Für ein Haus mit 135 m² zum Durchschnittspreis (189.000 €) nichts, der Freibetrag von 400.000 € reicht. Erben zwei Kinder je zur Hälfte, hat jedes 400.000 € Freibetrag. Wer sofort einzieht und zehn Jahre bleibt, erbt bis 200 m² steuerfrei.

Wie viel zahlen unverheiratete Partner im Landkreis Ludwigslust-Parchim?

Unverheiratete Partner haben nur 20.000 € Freibetrag und zahlen mindestens 30 %: auf ein Haus mit 135 m² 50.700 €. Gehört ihnen die Hälfte schon, wird nur die geerbte Hälfte besteuert. Ehepartner hätten 500.000 € Freibetrag und erben das selbst bewohnte Familienheim steuerfrei.

Muss ich Erbschaftsteuer zahlen, wenn ich im geerbten Haus wohne?

Ehepartner und Kinder erben das Familienheim steuerfrei, wenn sie sofort einziehen und zehn Jahre darin wohnen; Kinder bis 200 m² Wohnfläche, der Teil darüber wird besteuert. Ziehen sie früher aus oder verkaufen, fällt die Steuer in der Regel nachträglich an.

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Quellen